Nonnweiler – Verkehrsunfall auf der BAB 1 in Höhe Autobahndreieck Nonnweiler durch herabfallende Plane von einem nicht zugelassenem Wohnanhänger

Dein-Freund-und-Helfer-im-Einsatz-Aktuelles-von-der-Polizei- Nonnweiler (SL) Am Samstagvormittag, 16.03.2019, gegen 09:45 Uhr, befuhr ein PKW mit einem nicht zugelassenen Wohnanhänger die BAB 1 aus Richtung Trier kommend.

Zwischen der Anschlussstelle Nonnweiler-Bierfeld und dem Autobahndreieck Nonnweiler löste sich eine Plane von dem Wohnanhänger und beschädigte dahinter fahrende Fahrzeuge. Das Gespann setzte seine Fahrt fort und flüchtete über die BAB 62 in Fahrtrichtung Landstuhl. Ein Zeuge folgte dem Gespann, welches zunächst auf den Rastplatz Sötern angehalten wurde.

Auf dem Rastplatz wurde durch den Fahrer des Gespanns der nicht zugelassene Wohnanhänger abgehangen und dort zurück gelassen. Anschließend setzte der Fahrer mit seinem PKW die weitere Flucht über die BAB62 in Fahrtrichtung Landstuhl fort.

Der Zeuge folgte dem PKW unter ständiger Positionsmitteilung an die Polizei, so dass der PKW auf der BAB 62, ca. 1 Km vor der Anschlussstelle Glan-Münchweiler, durch ein Kommando der PI Nordsaarland gestellt werden konnte. Der Wohnanhänger war nicht zugelassen.

Außerdem besaß der Fahrzeugführer lediglich einen PKW Führerschein und nicht die erforderliche Fahrerlaubnis, um ein entsprechendes Wohnanhängergespann zu führen. Den Fahrer des Gespanns erwarten nun mehrere Strafanzeigen, u.a. wegen Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sein Führerschein wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Weitere Geschädigte oder Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, setzen sich bitte mit der PI Nordsaarland (Tel.: 06871-90010) in Verbindung.

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Polizei Nordsaarland

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