Offenburg – Stellungnahme Lärmschutzwall zur Anfrage des Sachverständigen Dr. Thomas Herdt

Mittelrhein-Tageblatt - BW-24 News - Offenburg -Offenburg – Stellungnahme Lärmschutzwall: Aufgrund der bisherigen Berichterstattung ist es ein Anliegen aller Beteiligten, den Verlauf der Maßnahmen im Rahmen der Herstellung des Lärmschutzwalls in Uffhofen nochmals ergänzend darzustellen. Die Stellungnahme ist zwischen den Beteiligten abgestimmt.

Der Ausbau der B 33 sowie die zusätzliche Abfahrt bei Uffhofen erfordern die Errichtung von Lärmschutzwänden im Bereich Uffhofen. Im Jahr 2016 wurden seitens des Regierungspräsidiums die unmittelbar für den Bau der Lärmschutzwände erforderlichen Rodungsarbeiten durchgeführt. Ziel war es, hierbei möglichst viel des Baumbestandes erhalten zu können.

Anfang Februar stellten Mitarbeiter der TBO allerdings eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit – ausgehend durch den Baumbestand auf der nördlichen Seite des Lärmschutzwalls entlang der B 33 – für die angrenzende Bebauung fest.

Diese Feststellungen wurden mit den Verantwortlichen der Stadt und des Regierungspräsidiums erörtert. Diese Einschätzung wurde vom Baumsachverständigen Dr. Thomas Herdt im Ergebnis einer Ortsbesichtigung bestätigt und per Email mitgeteilt, dass im möglichen Versagensfall einzelner Bäume Schäden im Bereich der Privatgrundstücke nicht ausgeschlossen werden können, weshalb akuter Handlungsbedarf bestehe.

Als Ursache führt Herdt eine eingeschränkte Verankerung/Durchwurzelung der Bäume an, die auf die Standortsituation (Aufbau Lärmschutzwall) zurückzuführen ist. Insbesondere bei vernässtem Oberboden bestünde daher eine erhöhte Gefährdung im Hinblick auf die Standsicherheit. Diese Gefährdung wurde durch den in 2016 baubedingt entfernten Baumstreifen, der bisher als Schutz gegen die Hauptwindrichtung fungierte, verstärkt. Als weitere Gründe für die Gefährdung wurden der schlechte Zustand der Bäume sowie stellenweise baubedingt verursachte Schäden am Wurzelwerk genannt.

Nach Einschätzung der TBO war der gesamte Baumbestand windwurfgefährdet, da die Entnahme von nicht standsicheren Einzelbäumen den dann verbleibenden Baumbestand windanfälliger gemacht und somit das Gefährdungspotenzial weiter erhöht als beseitigt hätte. Zur Sicherung der Verkehrssicherheit erteilte die TBO daher dem Regierungspräsidium den Auftrag zum Roden der kompletten Fläche zwischen der Bebauung und dem Lärmschutzwall.

Um das Fällen der nicht mehr standsicheren Bäume zu ermöglichen, musste in das bisher nicht zugängliche Gebiet ein Zugang für schweres Gerät hergestellt werden, um das Herausrücken der zu fällenden Bäume zu ermöglichen. Ein Befahren des Lärmschutzwalls war zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bereits hergestellten Lärmschutzwandfundamente nicht mehr möglich.

Somit war die Errichtung einer Zufahrt bzw. einer Rückegasse auf halber Höhe des Lärmschutzwalls auf dessen Nordseite notwendig. Hieraus ergab sich die Anforderung zur Entfernung des Unterbestands kleinerer Bäume und Hecken. Darüber hinaus wären ohne eine vorherige Räumung des Unterstandes Nachpflanzungen nicht umsetzbar und der Unterstand würde das Anwachsen der Nachpflanzung durch die Beschattung deutlich erschweren.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Fällung der Bäume zur Sicherung der Verkehrssicherheit alternativlos war. Die Räumung der kleineren Bäume und Hecken war notwendig, um Nachpflanzungen und Ersatzmaßnahmen zu realisieren.

Wie bereits angekündigt, wird auf Antrag mehrerer Fraktionen im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses am 3.5.2017 nochmals auf das Thema eingegangen werden.

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Text: Stadt Offenburg