Offenburg – Tiermagazin: Für Hundehalter gelten Regeln

mittelrhein-tageblatt-tiermagazinOffenburg (BW) – Tiermagazin: Derzeit häufen sich die Beschwerden vieler Offenburger Bürger und auch vieler Hundebesitzer, dass einige Hundehalter die wenigen, aber essenziellen Regeln des Miteinanders nicht befolgen.

Aus gegebenem Anlass macht die Abteilung Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung darauf aufmerksam, dass für ein verträgliches Miteinander Rücksichtnahme und das Beachten von Regeln unabdingbar sind und erinnert nochmals an die in der Polizeiverordnung der Stadt Offenburg (PolV) verankerten Pflichten in Bezug auf das Halten oder Führen der Hunde auf öffentlichen Flächen und in Grünanlagen der Stadt Offenburg.

1. Innerhalb bebauter Ortslagen sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Auch außerhalb dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen (§11 PolV).

2. Die verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Hund nicht auf Gehwegen, sonstigen Gehflächen (insbesondere der Fußgängerzone), öffentlichen Grünanlagen, Grill-, Ruhe- und Spielplätzen oder in fremden Haus- und Gartengrundstücken seine Notdurft verrichtet. Sollte dort dennoch Hundekot abgelegt werden, ist dieser unverzüglich zu beseitigen (§ 12 PolV).
3. In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen (§ 19 PolV).

Abgesehen davon, dass Verstöße gegen diese Pflichten Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 22 PolV darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 1 000 Euro geahndet werden können, bittet die Stadt Offenburg um eine verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Nutzung der Grünanlagen. So können alle Besucherinnen und Besucher ihre Freizeit und Erholung dort unbeschadet und entspannt genießen.

Außerdem regelt die Spielplatzsatzung, dass Kinderspielplätze für Hunde tabu sind.

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