Pirmasens – Die Ämter der Stadtverwaltung Pirmasens wurden angewiesen, in der Zeit vom 15. Dezember 2016 bis 3. Januar 2017 keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen.
Ausgenommen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. sind die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.
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Text: Stadt Pirmasens
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