Polizei Bingen – Weihnachtsmärkte / Weihnachtsfeiern / Glühwein und dessen Folgeerscheinungen und versuchter Einbruchsdiebstahl in Wohnhaus – Eine bunte Tüte Arbeit

Aktuelles von der Rheinland-Pfalz Polizei -Dienstbezirk Polizei Bingen am Rhein – Aufmerksame Verkehrsteilnehmer meldeten am 02.12.17 gegen 18.50 Uhr einen in unsicherer Fahrweise gesteuerten PKW mit polnischem Kennzeichen im Ortsbereich von St. Johann. Streifenbesatzung konnte den stark alkoholisierten 52jährigen Fahrer an seiner Meldeanschrift antreffen. Einen Atemalkoholtest kann der Mann nicht durchführen, so dass die Blutprobe ohne Vorergebnis entnommen wurde. Die polnische Fahrerlaubnis wurde eingezogen.

Ebenfalls beobachtete ein Zeuge am Samstagabend gegen 22.30 Uhr im Bereich der Mainzer Straße im Stadtbereich Bingen einen in Schlangenlinien fahrenden PKW. Der Wagen stieß hierbei gegen den Außenspiegel eines ordnungsgemäß geparkten Autos. Der 61jährige aus Bingen entfernte sich auch von der Unfallstelle und konnte kurze Zeit später anhand des abgelesenen Kennzeichens an seiner Wohnanschrift ermittelt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von 1,20 Promille. Auch hier erfolgte als Rechtsfolge die Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheines.

Am Morgen des 1. Advent meldete sich gegen 01.45 Uhr der Barkeeper eines Binger Lokales und bat um Durchsetzung seines Hausrechtes. Am Ereignisort wurde der stark alkoholisierte 28jährige aus Gensingen angetroffen und der Lokalität wegen Belästigung anderer Gäste verwiesen. Nach erneutem Betreten musste die Polizei wieder gerufen werden und konnte den uneinsichtigen Mann nur noch gefesselt zur Ausnüchterung auf die Dienststelle verbringen. Den jungen Mann erwarten nun mehrere Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Hausfriedensbruches, Widerstandes und Beleidigung gegen eingesetzte Polizisten/innen.

Versuchter Einbruchsdiebstahl in Wohnhaus Am 02.12.17 kam es in den Vormittagsstunden zu einem versuchten Einbruchsdiebstahl in ein Wohnhaus in Grolsheim durch unbekannte Täter. Hierbei konnten Hebelmarken an einer rückwärtig gelegenen Terrassentür und einem Fenster festgestellt werden. Aufgrund der qualitativ hochwertigen Verbauung und Sicherungsvorkehrung gelangten die Täter nicht ins Anwesen. Die Polizei bittet gerade in der Vorweihnachtszeit verdächtige Personen die widerrechtlich ein Grundstück betreten unverzüglich telefonisch zu melden bzw. Fahrzeuge mit Kennzeichen ohne regionalen Bezug zu notieren.

OTS: Polizeidirektion Bad Kreuznach