Von Bernd Wittkowski
Es ist schlicht undenkbar, dass der Punkt „Wahl des Präsidenten“ auf der Tagesordnung der Versammlung bleibt. Die Personalie wird zwar alle anderen Themen verdrängen, aber niemand – auch Fahrenschon selbst nicht – kann allen Ernstes auf die Idee kommen, darüber beschließen zu lassen. Wahrscheinlicher ist vielmehr, dass Fahrenschon als Präsident in die Sitzung hineingeht, aber jedenfalls faktisch nicht mehr als solcher aus ihr herauskommt. Und bei aller Unschuldsvermutung: Es fällt auch wirklich extrem schwer, Argumente für seine Entlastung zu finden.
Mit der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen ist Fahrenschon zwar in guter und zahlreicher Gesellschaft. Aber er hat ja nicht nur eine „Vorbildrolle“ als Sparkassenpräsident, auf die er selbst hinweist. Schlimmer: Er war drei Jahre lang bayerischer Finanzminister und hat in diesem Amt die Spielregeln mitgestaltet, vertreten und exekutiert, die er nun selbst flagrant verletzt hat – auch wenn die strafrechtliche Bewertung umstritten und noch nicht rechtskräftig ist. Die Abgabe von Steuererklärungen kann man nicht einfach „versäumen“, und nach drei, vier Jahren fällt es einem plötzlich siedend heiß wieder ein. Das Finanzamt bringt sich regelmäßig in Erinnerung: Mahnungen, Zwangsgelder, eventuell Schätzung der Steuerschuld.
Der DSGV-Präsident muss bald mit Regierungen und der EU über die Zukunft der einen oder anderen Landesbank verhandeln. Er muss als Vorsitzender oder Mitglied von Kontrollorganen signifikanter Banken (Deka, Helaba) von der EZB akzeptiert werden. Wie ernst nehmen diese Stellen einen Amtsinhaber, der zumindest ein äußerst schlampertes Verhältnis zu seinen Bürgerpflichten pflegt?
Georg Fahrenschon war ein guter DSGV-Präsident. Aber es ist vorbei. Sehr schade.
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