Ratgeber Recht – Betroffene* im VW-Dieselskandal sollten jetzt aktiv werden

Verschiedene juristische Optionen möglich, um Schadensersatz einzufordern.

Ratgeber-Recht-und-Urlteil- Deutsches Tageblatt -Berlin – „Die Zeit für vom VW-Dieselskandal betroffene Personen wird knapp. Sie sollten nun aktiv werden, um ihren möglichen Schadensersatzanspruch noch geltend machen zu können“, so Florian Rosing, Geschäftsführer und Anwalt von BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte. „Obwohl mehrere Millionen Verbraucher in Deutschland betroffen sind, haben bis jetzt nur circa 80.000 Klage eingereicht. Dabei gibt es für geschädigte Personen mehrere juristische Wege, die sie einschlagen können, auch wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben.“

Die erste Option ist die erstmalig in Deutschland zugelassene Musterfeststellungsklage, deren erster Anhörungstermin im VW-Dieselskandal am Montag, den 30. September vor dem OLG Braunschweig ist. Wollen sich Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung dieser anschließen, müssen sie sich bis allerspätestens am 29. September im offiziellen Musterfeststellungsklageregister entsprechend anmelden.

Die Einzelklage ist eine zweite Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen. Um einer Verjährung der Ansprüche gegen die Volkswagen AG vorzubeugen, muss bis 31. Dezember 2019 Klage eingereicht werden. Haben Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung, ist das für sie ohne finanzielles Risiko und mit einem guten Anwalt möglich.

Als drittes gibt es private Prozessfinanzierer, die die gesamten Kosten einer Einzelklage für Verbraucher übernehmen. Im Gegenzug erhalten die Finanzierer im Erfolgsfall einen Teil des Erfolgsbetrags. Diese Erfolgsprovision beträgt je nach Anbieter zwischen 15% und 35% des Urteilsbetrags.

Detaillierte Informationen zum VW-Dieselskandal und den verschiedenen juristischen Optionen gibt es unter www.diesel-gate.com.

* Es handelt sich um Personen, die vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter) gekauft haben. In den entsprechenden Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, die durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.

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