Ratingen – Aktueller Hinweis: Schulbetrieb auch bei Streik gewährleistet

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Ratingen-NRW-Ratingen (NRW) – Angesichts des Unterrichtsausfalls bedingt durch die aktuellen Warnstreiks der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst weist die Stadt Ratingen darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit aller Ratinger Schulen grundsätzlich gewährleistet ist und keine Unterrichtsstunde ausfallen muss. Schon beim ersten Warnstreik am 20. März hatte die Einstellung des Schulbetriebs an einer Ratinger Realschule zu kritischen Nachfragen im Rat der Stadt geführt; die Schule hatte die Schulverwaltung im Vorfeld erst gar nicht über die Einstellung des Schulbetriebs informiert.

Am Dienstag dieser Woche (10. April) stellten gleich zwei Ratinger Realschulen den Schulbetrieb mit der Begründung ein, der Schulbetrieb könne bei Streik der Hausmeister und/oder der Schulsekretärinnen nicht durchgeführt werden. Leidtragende waren erneut die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, die Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder organisieren mussten.

Die Stadt Ratingen respektiert selbstverständlich das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht der Beschäftigten. Aus der Sicht des Schulträgers ist aber ein durch die aktuellen Warnstreiks der Gewerkschaften bedingter Ausfall von Schulunterricht unverständlich. Nur weil sich eine Schulsekretärin und/oder ein Schulhausmeister am Warnstreik beteiligen, muss keine Stunde Unterricht ausfallen. Aus der Sicht der Stadt ist die Verärgerung von Eltern mehr als nur nachvollziehbar.

Auch wenn es nicht zu den originären Aufgaben der Schulleitung gehört: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Schulleiterinnen oder Schulleiter selbstverständlich in der Lage sind, die Schultüren am Morgen auf- und am Ende des Unterrichts wieder abzuschließen – auch dann, wenn Alarmanlagen aus- bzw. eingeschaltet werden müssen. Das ist abseits des Unterrichts regelmäßig auch dann der Fall, wenn Lehrkräfte das Schulgebäude noch in den Abendstunden oder am Wochenende betreten. Sollte trotz der gebotenen Sorgfalt bei Aufschließen ein Schaden eintreten, sei eine Haftung der Landesbeschäftigten, so die Stadt, nach gefestigter Rechtsprechung ausgeschlossen. Sollte sich eine Schulleitung dennoch nicht in der Lage sehen, die Schultüren aufzuschließen, dürfe laut Stadt erwartet werden, dass rechtzeitig eine entsprechende Unterstützung durch die Stadt angefordert werde. Der Schließdienst werde dann sichergestellt.

Die technische Sicherheit in den Gebäuden ist auch bei streikbedingter Abwesenheit eines Schulhausmeisters gewährleistet. Sollten wider Erwarten dennoch Störungen auftreten, so können diese durch die Schulleitungen an die zentrale Störungsannahme der Stadt weitergeleitet werden; diese sorgt dann umgehend für Abhilfe.

Nach Informationen der Stadt haben am Dienstag alle übrigen Ratinger Schulen ihren Schulbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt. Da für die beiden betroffenen Realschulen der Schließdienst sichergestellt wurde, ist am heutigen Mittwoch, 11. April, der Unterricht nicht von möglichen Streikmaßnahmen betroffen und kann ordnungsgemäß stattfinden, so die Schulverwaltung.

Amt für Schulverwaltung und Sport

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