Rheinland-Pfalz / Mainz – Hochschule Mainz erhält Berufungsrecht – Wissenschaftsminister Wolf: „Wichtiger Schritt für die Hochschulautonomie in Rheinland-Pfalz“

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Staatskanzlei in RLP -Rheinland-Pfalz / Mainz – Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf hat das Berufungsrecht an die Präsidentin der Hochschule Mainz, Prof. Dr. Susanne Weissman, übertragen.

Damit ist die Hochschule Mainz die zweite rheinland-pfälzische Hochschule für angewandte Wissenschaften, die über die Berufung ihrer Professorinnen und Professoren eigenständig entscheidet. Nach einer Laufzeit von drei Jahren besteht die Möglichkeit, das Berufungsrecht dauerhaft an die Hochschule Mainz zu übertragen. Die Vereinbarung unterzeichneten der Wissenschaftsminister sowie die Präsidentin der Hochschule am Freitag in Mainz.

„Mit der Übertragung des Berufungsrechts stärken wir nachhaltig die Autonomie der Hochschule Mainz. Diese erhält so einen Vorteil bei der Gewinnung von hochqualifizierten Lehrenden und Forschenden. Durch die Gewinnung von ausgezeichnetem Personal kann die Hochschule sich profilieren, Schwerpunkte stärken oder neu aufbauen. Zugleich kann die Profilbildung an der Hochschule Mainz weiter forciert werden. Ich begrüße diesen Schritt hin zu mehr Autonomie und bin sicher, dass die Hochschule Mainz und auch die Region davon profitieren werden und die Forschungslandschaft in Rheinland-Pfalz gestärkt wird“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf bei der Unterzeichnung.

„Das Berufungsrecht ist von herausragender Bedeutung für die strategische Entwicklung und Profilbildung unserer Hochschule“, so die Präsidentin der Hochschule Mainz, Prof. Dr. Susanne Weissman. „Damit können wir wichtige Akzente und Schwerpunkte in Forschung und Lehre setzen, die transdiziplinäre Zusammenarbeit der Fachbereiche weiter unterstützen und uns noch gezielter in der Bildungslandschaft positionieren.“

Um eine Übertragung des Berufungsrechtes zu veranlassen, hatte die Präsidentin der Hochschule Mainz einen Antrag beim Wissenschaftsministerium gestellt. Bisher sah die Regelung vor, dass Hochschulen dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur einen Besetzungsvorschlag vorlegen und auf dieser Grundlage die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer vom Wissenschaftsminister berufen werden. Die Einstellung neuer Professorinnen und Professoren erfolgt auf Grundlage des Hochschulgesetzes von Rheinland-Pfalz. Dieses ermöglicht es dem fachlich zuständigen Ministerium, die Berechtigung temporär für drei Jahre oder dauerhaft an die Präsidentin oder den Präsidenten der jeweiligen Hochschule zu übertragen.

Die dauerhafte Übertragung des Berufungsrecht wird durch das neue Hochschulgesetz festgelegt. Die Neufassung des Gesetzes stärkt an vielen weiteren Punkten die Eigenständigkeit der Hochschulen in Rheinland-Pfalz. So müssen die Einrichtungen ihre Prüfungsordnung nicht mehr beim fachlich zuständigen Ministerium anzeigen. Zugleich werden Regelungen, die bisher durch die Grundordnung und das Ministerium genehmigt wurden, nun durch eine einfache Satzung der Hochschule bestimmt. Das gilt z. B. für Bestimmungen zu den Wahlen, bei der Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin/Professor“ sowie bei der Leitung und Struktur wissenschaftlicher Einrichtungen. Damit werden Prozesse an den Hochschulen entbürokratisiert und der Handlungsspielraum flexibler gestaltet.

Bisher wurde das Berufungsrecht 2011 an die Johannes Gutenberg-Universität, 2016 an die Universität Trier und 2020 an die Hochschule Koblenz übertragen. In diesem Jahr hatte die JGU Mainz das Berufungsrecht dauerhaft übertragen bekommen.

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