Saarland / Saarbrücken – Finanzminister Stephan Toscani: Sanierungsvereinbarung mit dem Stabilitätsrat verlängert – eigene Konsolidierungsanstrengungen bringen Entlastungswirkung von rund 540 Mio. Euro bis 2020

Nachrichten-der-Landesregierung-Saarland-Aktuell-Saarland / Saarbrücken – Am Montag (11.12.2017) ist der Stabilitätsrat in Berlin zusammengetreten. In seiner 16. Sitzung hat der Stabilitätsrat die Verlängerung der bestehenden Sanierungsvereinbarung mit dem Saarland und Bremen für den Zeitraum 2017 bis 2020 vereinbart.

Das bisherige Sanierungsprogramm lief von 2012 bis 2016. Das verlängerte Programm umfasst zum einen alle seit 2011 ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen. Zum anderen umfasst das neue Programm die Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem Haushalt 2018 beschlossen wurden, wie beispielsweise die Anhebung des Wasserentnahmeentgeltes. Alle eigenen Konsolidierungsanstrengungen zusammen genommen entlasten den saarländischen Haushalt im Jahr 2020 um rund 540 Millionen Euro.

Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani zeigte sich zufrieden: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt gilt es, die beschlossenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Damit ist der Weg frei dafür, dass wir 2020 die Schuldenbremse einhalten, mit den Schuldenabbau beginnen und mit der Investitionsoffensive durchstarten können.“

Minister Stephan Toscani: „Der Stabilitätsrat sieht im vorgelegten Programm eine solide Grundlage für die Genesung der Landesfinanzen. Gleichzeitig ist es eine Anerkennung für unseren bisherigen Konsolidierungskurs. Die Haushaltspolitik des Saarlandes ist verlässlich und solide.“

„2019 greift das Land wie angekündigt auf das Sondervermögen Zukunftsinitiative zurück, um die Defizitobergrenze einzuhalten. Das hat der Stabilitätsrat akzeptiert. Wir haben jetzt Planungssicherheit für das Jahr 2019: So können wir unseren Weg in die Investitionsoffensive weiter beschreiten“, erklärte der Minister.

Das verlängerte Sanierungsprogramm umfasst mit dem Jahr 2020 das erste Jahr der neuen Bund-Länder-Finanzordnung. Im Jahr 2019 wird der Stabilitätsrat gemeinsam dem Saarland prüfen, ob er auch über 2020 hinaus den Konsolidierungsprozess begleiten wird.

Hintergrund:

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie die Bundesministerin für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder jährliche Stabilitätsberichte vor.

Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

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Urheber: Lisa Fetzer
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