Stadt Braunschweig – Grillen in Grünanlagen wegen Trockenheit nicht erlaubt

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Braunschweig -Stadt Braunschweig (NI) – Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr derzeit untersagt ist.

Das schließt auch die öffentlichen Grillplätze ein. Das Grasland ist stark ausgetrocknet. Für die nächste Zeit wird zudem weiterhin warme und überwiegend trockene Witterung vorhergesagt.

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