Stadt Hamm sucht helfende Hände für die Kommunalwahl 2025

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Stadt Hamm sucht helfende Hände für die Kommunalwahl 2025 – Am 14. September können alle Hammer Bürger:innen ab 16 Jahren bei der Kommunalwahl 2025 ihre Stimmen für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates, der Bezirksvertretungen, der Verbandsversammlung des RVR und teilweise des Integrationsrates abgeben. Die Organisation der Kommunalwahl durch Wahlleiter Markus Kreuz und das Wahlamt der Stadt Hamm ist bereits angelaufen – und die Verantwortlichen vertrauen auf Unterstützung durch die Menschen in Hamm: Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Stimmbezirken und den Briefwahlbezirken werden insgesamt mehr als 1.300 Wahlhelfer:innen benötigt.

Die Tätigkeit beginnt, in den meisten Fällen in einem wohnortnahen Wahllokal, um 7.30 Uhr. Sobald die Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes festgestellt wurde, erfolgt die Schichteinteilung für den Wahltag. In der Mittagszeit erfolgt dann der Schichtwechsel. Die Tätigkeit der Wahlhelfer:innen im Briefwahllokal beginnt um 14.30 Uhr. Um 18 Uhr beginnen alle Mitglieder des Wahlvorstands zusammen im Wahllokal mit der Auszählung der Stimmen. Die Wahlvorstände setzen sich in der Regel aus erfahrenen Wahlhelfer:innen und eben solchen zusammen, die zum ersten Mal das Wahlehrenamt ausüben. Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

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Alle Wahlhelfer:innen erhalten ein Erfrischungsgeld zwischen 40 und 75 Euro in bar, je nach Tätigkeit im Wahlvorstand. Allen Wahlhelfer:innen steht ein digitales Schulungsangebot zur Vorbereitung auf den Wahltag zur Verfügung. Die einzige Voraussetzung, um als Wahlhelfer:in tätig sein zu können, ist selbst wahlberechtigt zu sein. Wahlberechtigt für die Wahlen sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland bzw. einem anderen EU-Staat haben sowie in ein Wählerverzeichnis eingetragen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der Integrationsratswahl gelten dieselben Altersvoraussetzungen.

Zudem können auch Deutsche, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben und zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig werden. Die Verpflichtung als Wahlhelfer:in erstreckt sich auch auf eine mögliche Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters, die zwei Wochen nach der Kommunalwahl am 28. September stattfinden würde.

Alle Interessierten können sich per E-Mail an wa********@********mm.de oder über ein Anmeldeformular unter www.hamm.de/wahlhelfer verbindlich als Wahlhelfer:in melden.

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Text: Pressestelle der Stadt Hamm

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