Inneres/Unterrichtung
Zugleich verweist sie darauf, dass mit der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in der Entwurfsfassung „die Grundlage für eine alle erforderlichen Tatbestände abdeckende Neufassung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelegt“ werde. Durch die „klare Benennung eines Termins für das Inkrafttreten dieser neuen Ermächtigungsgrundlage“ sei „eine Festlegung dahingehend erfolgt, dass die Neufassung der Luftsicherheitsgebührenverordnung sechs Monate nach Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet“ werden könne.
Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes soll das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden. Zugleich soll das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden.
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Text: Deutscher Bundestag