Stadt Wolfsburg – Hinweis zum Thema Schutzabstand zu Gebäuden: Sicherheitshinweise für das Zünden von Silvesterraketen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Wolfsburg -Stadt Wolfsburg (NI) – Bunte Raketen und laute Böller sind Tradition an Silvester und Neujahr. Doch sind für den Gebrauch einige Sicherheitshinweise zu beachten. Das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg gibt allgemeine Hinweise zur Gefahrenabwehr:

Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist das Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Zudem dürfen Feuerwerksraketen und –böller aller Art nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Seit 2009 werden von diesem Abbrennverbot auch Reet- und Fachwerkhäuser erfasst. Bei diesen beträgt der notwendige Schutzabstand mindestens 200 Meter.

Während das Verbot in der Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen im Wesentlichen auf die Sicherstellung des Lärmschutzes beruht, erfolgte die Aufnahme der Reet- und Fachwerkhäuser in diese Aufzählung aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes.

Ein Verstoß gegen dieses Abbrennverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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