OB Dr. Kaster-Meurer und Bgm. Heinrich fordern Landrätin Dickes auf ein Exempel zu statuieren.
Bad Kreuznach – Es ist Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung das Bußgeld für die widerrechtlich gefällten Bäume auf dem ehemaligen LVA-Gelände in Bad Münster zu verhängen. Der Gesamtwert der drei Bäume wurde von der Stadtverwaltung Bad Kreuznach auf € 34.250 geschätzt. ( Eiche: ca. 23.300€, Linde: ca. 6750€, Götterbaum: ca. 4.200€)
OB Dr. Kaster-Meurer und Bgm. Heinrich fordern Landrätin Dickes in einem Schreiben auf, für jeden der Bäume ein einzelnes Bußgeld zu verhängen, um eine Exempel zu statuieren. „Wir fordern vom Bauherrn überdies für die drei neu zu pflanzenden Bäume die bestmögliche Qualität zur Nachpflanzung. Dabei verlangen wir eine Qualität, die gut anwächst. Lieber ein etwas kleinerer Baum, der besser wächst und schneller schön groß wird, als ein großer Baum der dann vor sich hin kümmert, weil er die Umpflanzung nicht mehr verträgt.“
Wahrscheinlich wird die Gesamtsumme für die Bäume (also 34.250 €) nicht ausgeschöpft werden können, da man die Bäume nur bis zu einem bestimmten Alter versetzen kann und damit ist auch der Preis dafür begrenzt ist. Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans muss der Bauherr zusätzlich auf dem Grundstück zehn Bäume in einer Mindestqualität zusätzlich pflanzen. Der nicht ausgeschöpfte Betrag aus dem Wert der gefällten Bäume muss für eine höhere Qualität als gefordert eingesetzt werden.
„Außerdem“, so die Stadtvorstandsmitglieder weiter, „ist es wichtig, dass der Betrag nur für den Erwerb der Bäume selbst herangezogen wird und nicht auch für die Pflanzkosten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das Fällen der wichtigen, stadtbildprägenden Bäume gegenüber eventuellen Mehrkosten bei der Baustelleneinrichtung günstig ist!“
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Stadt Bad Kreuznach