Arbeit und Soziales/Ausschuss.
Berlin – Deutscher Bundestag: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einen Antrag (19/27849) der AfD-Fraktion für eine erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Die AfD hatte für den Fall von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen gefordert, die Möglichkeit einer solchen Stundung einzuführen. Dies sollte durch Änderungen und Ergänzungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch möglich gemacht werden. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern im Bedarfsfall aus dem Bundeshaushalt zinsfreie Darlehen oder Kredite an die Sozialversicherungen vergeben werden können, um deren finanzielle Überlastung zu vermeiden.
Auch ein Antrag (19/22554) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und eine Reform der Mindestlohnkommission fand nicht die nötige Mehrheit. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, während die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP dagegen stimmten.
Die Grünen hatten unter anderem gefordert, den Mindestlohn innerhalb von zwei Jahren unter Berücksichtigung der Betroffenheit durch die Corona-Pandemie auf zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen. Gleichzeitig sollte das Mindestlohngesetz reformiert werden. Damit sollte unter anderem erreicht werden, dass die Ziele bei der Gesamtabwägung zur Erhöhung des Mindestlohns im Mindestlohngesetz (MiLoG) dahingehend ergänzt werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen muss. Außerdem sollte die Kommission künftig beschließen können, dass der Mindestlohn mindestens der Tarifentwicklung folgt und darüber hinaus auch relativ steigen kann.
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