Bundeslandwirtschaftsministerium und Landwirtschaftliche Rentenbank legen weiteres Programm auf – deutlich vergünstigte Zinsen.
Berlin – Die Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands hat auch in der Landwirtschaft und dem Weinbau zu schwersten Schäden geführt. Nach ersten Schätzungen der Länder belaufen sie sich in Nordrhein-Westfalen auf 52 Millionen Euro; in Rheinland-Pfalz sogar auf 220 Millionen Euro. Besonders stark betroffen sind die Weinbaubetriebe (110 Millionen Euro) und Winzergenossenschaften an der Ahr (rund 50 Millionen Euro). Sie haben neben Schäden an Gebäuden und Technik, auch Spezialmaschinen für die Arbeit in Steillagen sowie in erheblichem Umfang Weinvorräte verloren.
Um die betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein neues Programm aufgelegt: „Liquiditätssicherung Unwetter“. Landwirte und Winzer können damit zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau von durch das Hochwasser beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren. Das neue Programm ist ab jetzt abrufbar.
Julia Klöckner: „Die Schäden durch das Unwetter sind verheerend. Von den Folgen der Flutkatastrophe sind auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe schwer getroffen. Hier galt und gilt es schnell und unbürokratisch zu helfen. Es stehen nicht nur wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel, sondern es geht um Perspektiven und Sicherheit für die Betriebe.
Bereits im Juli hatten wir deshalb mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein erstes Liquiditätshilfeprogramm auf den Weg gebracht. Das Hilfsangebot ergänzen und erweitern wir jetzt, sodass auch der Wiederaufbau zu einem Zinssatz von fast null Prozent finanziert werden kann. Das ist ein weiterer Baustein, mit dem wir die Landwirte und Winzer stützen.“
Zum Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank:
Das neue Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank sieht Kredite für besonders betroffene landwirtschaftlichen Betriebe in der günstigsten Preisklasse A zu einem effektiven Zinssatz von 0,01 Prozent vor. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Darüber hinaus bietet die Rentenbank in der teils sehr angespannten Liquiditätssituation allen betroffenen Betrieben weiter die Möglichkeit an, Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen zu beantragen.
Weitere Informationen zum Programm sind zu finden unter www.rentenbank.de.
Zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe in den Flutgebieten hatte sich Bundesministerin Julia Klöckner außerdem vergangene Woche an den EU-Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, gewandt. Konkret fordert Julia Klöckner die EU-Kommission auf, auf Einzelschadensmeldungen innerhalb von 15 Arbeitstagen, die eigentlich im EU-Recht vorgesehen sind, zu verzichten. Die Ermittlung der betroffenen Flächen und die Nachweisführung können alternativ durch Hochwasserkarten, Bildaufnahmen etc. durch die zuständigen Behörden vorgenommen und dokumentiert werden. Somit werde auch die pünktliche Auszahlung der Agrarförderung gewährleistet, auf die die geschädigten Betriebe gerade dieses Jahr angewiesen seien.
Referat MK1
Pressestelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin