Dresden – Aktueller Hinweis – Verboten und gefährlich: Baden im Springbrunnen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden - Dresden (SN) – Die Stadtverwaltung warnt vor dem Baden in Springbrunnen: „Springbrunnen und Wasserspiele sind, auch wenn sie bei hochsommerlichen Temperaturen dazu verlocken, keine Bade- und Planschbecken. Dafür sind weder die hygienischen, noch die baulichen Voraussetzungen gegeben“, so Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.

Das Wasser hat keine Badewasserqualität, wie sie in Freibädern und Schwimmhallen vorgeschrieben ist. Auch Betreuungspersonal ist nicht vor Ort. In den Wasserbecken der Springbrunnen besteht große Verletzungsgefahr zum Beispiel durch Überlaufkanten aus Stahl, Düsen und Scheinwerfer.

Auch künstlerisch gestaltete Einbauteile, wie die Pusteblumen auf der Prager Straße oder am Albert-Wolf-Platz, können bei missbräuchlicher Nutzung zu Verletzungen führen. Hinzu kommen Glasscherben und anderer Unrat, welcher in den Wasserbecken liegen kann. Durch die Rutschgefahr auf dem Beckenboden kann es zu Stürzen kommen.

Gemäß Polizeiverordnung (Paragraf 12 Absatz e) handelt es sich beim Baden um eine zweckwidrige Nutzung der Anlage Springbrunnen oder Wasserspiel beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 17 Absatz 1 Punkt 18.
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