Hamburg – Brexit: Innenbehörde informiert in Hamburg lebende Briten über Aufenthaltsrecht und Möglichkeiten der Einbürgerung

Britische Staatsangehörige bei Einbürgerungen inzwischen auf Platz eins.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Ob der Brexit tatsächlich am 31. Oktober 2019 in der bisher bekannten Form stattfindet, ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Allerdings wird ein Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union Auswirkungen auf die Aufenthaltsrechte britischer Staatsangehöriger in Deutschland und Hamburg haben. Selbst bei einem ungeregelten Brexit bietet Hamburg allen Betroffenen einen unbürokratischen Zugang bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels an.

Die dem Einwohner-Zentralamt zugehörige Abteilung für zentrale Ausländerangelegenheiten verschickt aktuell englischsprachige Hinweise an die in Hamburg lebenden volljährigen britischen Staatsangehörigen und informiert über die aufenthaltsrechtlichen Folgen eines Brexit Ende Oktober. In dem Schreiben werden auch die bestehenden Erleichterungen für Briten bei der Einbürgerung erläutert.

Hamburgs Innensenator Andy Grote: „Wir unterstützen unsere britischen Mitbürgerinnen und Mitbürger dabei, ihre Zukunft in Hamburg nach dem Brexit zu planen. Unser Ziel ist, dass alle Britinnen und Briten, die in Hamburg ihre Heimat sehen, auch hier bleiben können. Ich freue mich insbesondere, dass das Interesse an der Einbürgerung so hoch ist und bin zuversichtlich, dass sich noch viele weitere Hamburgerinnen und Hamburger mit britischen Wurzeln für diesen Schritt entscheiden.“

Tritt das bisher verhandelte Austrittsabkommen in Kraft, ist für einen Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2020 vorgesehen, dass die bisherigen EU-Freizügigkeitsrechte, wie sie für Unionsbürger bestehen, fortgelten. Die für sonstige Drittstaatsangehörige geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen werden dann – unter Berücksichtigung der im Austrittsabkommen für britische Staatsangehörige vorgesehenen Privilegierungen – erst ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sein.

Brexit ohne Austrittsabkommen („No-deal-Brexit“)

Tritt kein Austrittsabkommen in Kraft, ist nach derzeitigem Stand eine bundesrechtliche Regelung für einen Übergangszeitraum von mindestens neun Monaten ab dem Austrittstermin vorgesehen, in dem alle bereits in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind. Ein weiterer Aufenthalt wie auch eine etwaige Erwerbstätigkeit in Deutschland werden in diesem Zeitraum rechtmäßig bleiben.

Innerhalb dieses Übergangszeitraumes muss dann ein Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt werden, um weiterhin legal in Deutschland leben und arbeiten zu können.

Um den erforderlichen Antrag zu stellen, werden die in Hamburg lebenden britischen Staatsangehörigen gebeten, sich und die mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen innerhalb des Übergangszeitraumes ab dem Austrittstermin online zu registrieren. Dazu wird – erst wenn der konkrete Austrittstermin feststeht – auf den Internetseiten des Einwohner-Zentralamtes eine Onlineregistrierung ermöglicht. Mit dieser Registrierung werden die Rechte wie mit einem förmlichen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gewahrt. Nach der Registrierung wird ein Bestätigungsschreiben mit weiteren Informationen zu den dann notwendigen Schritten versandt.

Einbürgerungen von britischen Staatsangehörigen so hoch wie nie

Bis Ende September wurden im Jahr 2019 in Hamburg bereits 608 britische Staatsangehörige und damit bereits mehr als im gesamten Vorjahr eingebürgert. Damit liegt Großbritannien erstmals im Ländervergleich auf dem ersten Platz vor Afghanistan und der Türkei. Seit dem Referendum über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2016 haben in Hamburg insgesamt über 1.300 Britinnen und Briten die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Die Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes berät auch weiterhin alle an einer Einbürgerung interessierten Personen ohne Terminabsprache während der allgemeinen Öffnungszeiten. Sofern der vollständige Antrag vor dem Austrittstermin gestellt wird und alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann auch im Falle eines „No-deal-Brexit“ die britische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung beibehalten werden.

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Stadt Hamburg – Behörde für Inneres und Sport
Einwohner-Zentralamt