Hamburg – Corona-Aktuell 12.04.2021: Damit erhalten mehr Menschen in Hamburg einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung.
Mit hoher Priorität sind neben allen Personen im Alter von 70 Jahren und älter nun u. a. auch Kontaktpersonen von Schwangeren und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen berechtigt. Damit sind nun ohne Ausnahme alle Personen der ersten und zweiten Prioritätsgruppe aufgerufen, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dieser Schritt erhöht die Anzahl der in Frage kommenden Personen, erhöht das Impftempo und schafft größere Klarheit bei der Berechtigung.
Die Grundlage für die Berechtigung ist in der Impfverordnung des Bundes [pdf] festgelegt. Auf wen ein Kriterium zutrifft, das in den §§2 und 3 der Impfverordnung genannt ist, kann in Hamburg nun eine Schutzimpfung erhalten. Dafür werden in erheblichem Umfang kurzfristige Termine bereitgestellt.
Senatorin Dr. Leonhard: „In der aktuellen Phase der Pandemie ist es von enormer Bedeutung, dass wir mit dem Impfen schnell vorankommen. Wir sind in einem Wettlauf, Impfen gegen die Virus-Infektionen. In den vergangenen Wochen wurde Gruppe für Gruppe aufgerufen, und wir haben vielen Menschen, die vom Virus besonders gefährdet sind, schon ein Impfangebot machen können. Eine Priorisierung vorzunehmen, heißt aber immer auch, dass manche bevorzugt ein Angebot erhalten, und andere noch nicht. Wir sind gut vorangekommen, und wollen möglichst zügig noch weiter vorankommen. Daher weiten wir nun den Anspruch auf alle in der zweiten Priorität aus. Für jede Dose Impfstoff, die wir in Hamburg erhalten, werden wir zügig einen Termin einstellen. Das heißt: Je mehr Impfstoff da ist, desto schneller kann jede und jeder einen Termin erhalten.“
Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Die Termine, die zur Buchung freigegeben sind, finden zeitnah statt, oft binnen weniger Tage. Sofern keine Termine mehr verfügbar sein sollten, werden je nach Belieferungssituation weitere Termine eingestellt. Spontane Terminvergaben im Impfzentrum sind im Interesse eines geordneten Ablaufs weiterhin ausgeschlossen. Im Impfzentrum selbst wird die Berechtigung überprüft, dafür müssen je Personengruppe unterschiedliche Nachweise beigebracht werden. Einschlägige Vorerkrankungen müssen durch ein ärztliches Zeugnis belegt werden, Berechtigungen aus beruflichen Gründen durch einen Nachweis seitens des Arbeitgebers belegt werden. Für die Prüfung der Berechtigung gemäß Alter ist der Personalausweis ausreichend. Der verwendete Impfstoff richtet sich nach den Verwendungsempfehlungen der Ständigen Impfkommission und damit u. a. nach dem Alter der zu impfenden Personen.
Eine exakte Anzahl zur Größe der nun aufgerufenen Gruppen kann nicht benannt werden, weil nicht alle der Stadt namentlich bekannt sind.
Im Einzelnen berechtigt (gem. §§2 und 3 ImpfVO) sind nun Personen, die
• das 70. Lebensjahr vollendet haben,
• in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
• regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie
• im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,
• in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
• in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten.
• ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen:
a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
• als eine von bis zu zwei enge Kontaktpersonen zählen und benannt werden
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1,
b) von einer schwangeren Person,
• in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
• in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen,
• tätig sind als Polizei- und Einsatzkräfte, und in Ausübung ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
• in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
sowie Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
• in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,
• im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
• in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind,
• im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen sind unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.
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Stadt Hamburg
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher