Hamburg – Hamburgs Beamte bekommen erstmals Zuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Neuregelung tritt am 1. August in Kraft: Stadt zahlt auf Wunsch hälftige Versicherungsbeiträge statt Beihilfe.

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell -Hamburg – Das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ tritt am 1. August in Kraft. Damit ist Hamburg das erste Bundesland, das Beamten, die schon in der GKV versichert sind oder sich nach der Verbeamtung dafür entscheiden, einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt.

„Mit der bislang bundesweit einmaligen Regelung geht Hamburg voran und leistet einen wichtigen Beitrag, um das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen. Zukünftige Beamte, die die GKV wählen, werden erstmals dabei finanziell unterstützt“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Das bundesweite Interesse am Hamburger Modell ist groß: Inzwischen haben weitere Bundesländer erklärt, die Einführung nach Hamburger Modell umzusetzen – unter anderem Brandenburg und Thüringen.

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz können alle Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt, die eine (gesetzliche oder private) Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden.

In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig für die Beamtinnen und Beamten. Aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen zum Mitgliedsrecht in der GKV können derzeit allerdings nur entweder bereits gesetzlich versicherte oder neue Beamtinnen und Beamte von der Regelung Gebrauch machen.

Weitere Informationen zur Pauschalen Beihilfe und zur Beantragung stehen auf der Seite des Zentrums für Personaldienste unter https://www.hamburg.de/zpd/pauschale-beihilfe/ zur Verfügung.

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Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – Hamburg