Lahnstein – Corona: Stadtverwaltung Lahnstein informiert zu den Öffnungen an Grundschulen

Notbetreuung für andere Klassenstufen und Kindertagesstätten.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Lahnstein -Lahnstein – Ab Montag, 04. Mai 2020 werden die Grundschulen stufenweise auch in Lahnstein wieder geöffnet. Zunächst starten die Viertklässler an der Schillerschule, Goetheschule und an der Grundschule in Friedrichssegen.

Damit Schulen trotz der derzeit geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie schrittweise wieder geöffnet werden können, sind besondere Vorkehrungen erforderlich. Hierzu wurde seitens des Ministeriums für Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie der „Hygieneplan Corona“ erarbeitet, der in Ergänzung zu den schulischen Hygieneplänen besondere Regelungen der Pandemiebekämpfung beinhaltet.

Die Umsetzung dieser Regelungen wird für die Lahnsteiner Grundschulen durch das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises begleitet und abgestimmt. Bei jeder Grundschule erfolgt eine Begehung durch Vertreter der Stadtverwaltung und zum Teil auch durch Vertreter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Gemeinsam mit den Schulleitungen wird die Reinigung der Schulen, die Bereitstellung ausreichender Mengen an Seife, Papierhandtüchern und Desinfektionsmitteln sowie die Planung und Organisation der Nutzung der Unterrichtsräume besprochen.

Zudem dürfen maximal 15 Kinder in einem Klassenraum unterrichtet werden.

Das macht es erforderlich, die Klassen in Lerngruppen zu teilen. Somit startet der Präsenzunterricht am 04. Mai 2020 für die erste Lerngruppe und am 11. Mai 2020 für die zweite Lerngruppe der 4. Klassen. Somit findet der Unterricht für die betroffenen Schülerinnen und Schüler dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Unterricht in der Schule und pädagogischem Lernen zu Hause statt.

Alle anderen Klassenstufen sowie den Viertklässlerinnen und Viertklässlern, die aus persönlichen Gründen nicht an der Präsenzbeschulung teilnehmen können, wird durch die Schule weiterhin ein pädagogisches Lernangebot für Zuhause zur Verfügung gestellt.

Auch wenn die Schulen hier eine Notreserve vorhalten, ist es wichtig und nötig, dass Eltern ihren Kindern für die Pausen und den Schülertransport einen Mund-Nasen-Schutz mitgeben. Dabei kann es sich um eine sogenannte Alltagsmaske, aber auch um einen Schal oder ein Tuch handeln.

Die Notbetreuung in den Schulen findet zusätzlich zur regulären Unterrichtszeit nun auch während den Nachmittagsstunden an den Ganztagsschulen statt. Die Notbetreuung kann von Familien, die einem sogenannten systemrelevanten Beruf nachgehen, aber auch von Familien, die in nun wieder anlaufenden Wirtschaftsunternehmen beschäftigt sind, genutzt werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf haben die Möglichkeit erhalten, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich gilt: Wer keine Kinderbetreuung organisieren kann, aber dringend eine benötigt, kann von der Notbetreuung Gebrauch machen. Hierbei bittet die Stadtverwaltung die Eltern, verantwortlich mit diesem Angebot umzugehen.

Die Kindertagesstätten bleiben mit Ausnahme der Notbetreuungsgruppen im Gegensatz zu den Schulen bis auf Weiteres noch geschlossen.

Für die Notbetreuung in den Kindertagestätten gelten ähnliche Kriterien wie bei den Schulen. Konkret ist hier die Notbetreuung für folgende Kinder vorgesehen:

Kinder in Kindertagesstätten mit heilpädagogischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher unverzichtbar ist; Kinder, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile diesen Berufsgruppen angehören; Kinder berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden; Kinder in Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung erhalten; Kinder, bei denen der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes dies für zweckmäßig erachtet, auch wenn die Familie keine Individualleitung erhält sowie Kinder, bei den die Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten ist.

Die Notbetreuung, der in Trägerschaft der Stadt Lahnstein stehenden Kindertagestätten und Schulen wurde in den vergangenen Wochen nur geringfügig von den Eltern in Anspruch genommen. Allerdings belegen die aktuellen Anmeldungen für die Notbetreuung nun einen langsamen Anstieg.

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