Mainz – „Unnötiger Aufwand“: OB Ebling zur Hinninger-Klage

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Mainz - Mainz – (gl). Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 10. Juni 2016 schon die Berufung zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen hatte, hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seiner Entscheidung vom 23. März 2017 die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

Die von der Klägerin gestellten revisionsrechtlichen Fragen seien entweder nicht entscheidungserheblich oder beträfen allein nicht zur Überprüfung stehendes Landesrecht. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt somit die Stadt Mainz – wie zuvor das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz -, die Informationsansprüche wegen des Kohlekraftwerks aus rechtlichen Gründen abgelehnt hatte. „Wir waren erstinstanzlich im Recht, haben dies in der zweiten Instanz und jetzt vom Bundesverwaltungsgericht erneut bestätigt bekommen“, freut sich der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling.

„Die ganze Aktion bleibt mir nach wie vor ein Rätsel. Mir drängt sich die Frage auf, ob dieser enorme Aufwand auf dem Rücken der Verwaltung und der Gerichte überhaupt notwendig war. Das Landestransparenzgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Verwaltungsvorgängen erleichtern und ist sicher nicht als Spielwiese für die Kommunalpolitik gedacht. Frau Hinninger ist Fraktionsvorsitzende der Grünen im Wiesbadener Rathaus und weiß natürlich, dass sie alle verfügbaren Informationen ihres Fragenkataloges schon vor Jahren, beispielsweise über eine Anfrage in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung, problemlos hätte erhalten können. Mit dem Umweg über das Landestransparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz hat Hinninger stattdessen bewusst den formalistischen Rechtsweg beschritten und damit letztlich den Steuerzahler zur Kasse gebeten und Justiz und Verwaltung unnötig beschäftigt“.

***
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com