Mainz – Warnstreik in städtischen Kitas am Donnerstag: Kitas öffnen nach dem Warnstreik um 11:00 Uhr

Nachrichten-aus-Mainz-am-Rhein-RLP- Mainz – Warnstreik: (ekö) – Die Gewerkschaft ver.di hat heute, für Donnerstag, 8.3.2018, alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Mainz, also auch alle Beschäftigten in den städtischen Kindertagesstätten zu einem vierstündigen Warnstreik von 06.30 bis 10.30 Uhr aufgerufen.

Die Abteilung Kindertagesstätten im Amt für Jugend und Familie der Stadtverwaltung Mainz informiert derzeit alle Eltern, deren Kind in einer städtischen Kita betreut wird, in einem Elternbrief, dass der Warnstreik bevorsteht und die städtischen Kindertagesstätten am Donnerstag, 8. März 2018, nach dem Warnstreik um 11.00 Uhr öffnen und den Betrieb aufnehmen.

Für den Zeitraum bis 11.00 Uhr müssen Eltern möglicherweise eine alternative Betreuung für ihr Kind organisieren. Ein Notdienst kann kurzfristig nicht mehr organisiert werden. Wir wissen, dass ein kurzfristiger Warnstreik für Sie als Eltern eine unangenehme Herausforderung darstellt. Die Leitung Ihrer Kindertagesstätte ist gerne bereit, Ihnen behilflich zu sein und zum Beispiel Kontakte unter den Eltern zu vermitteln, damit diese sich gegenseitig helfen können.

***

Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com