Niedersachsen – Bundesweite Vereinbarungen zur Corona-Eindämmung – Statement von Ministerpräsident Stephan Weil

Zur Videokonferenz zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin.

Mittelrhein-Tageblatt - Newsportal - Niedersachsen - Aktuell -Hannover / Niedersachsen – „Die Bedrohung durch das Coronavirus ist nach wie vor präsent, wenn auch in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung. Wir müssen uns noch länger auf einen Alltag unter Corona-Bedingungen einstellen und den Schutz insbesondere für diejenigen Gruppen sicherstellen, die besonders gefährdet sind. Zugleich besteht in unserer Gesellschaft ein großes Bedürfnis nach Gemeinschaftserlebnissen, wie viele Beispiele zeigen. Von diesem Spagat war die heutige Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geprägt. Ich freue mich, dass dabei am Ende ein Einvernehmen hergestellt werden konnte.

Die Reiserückkehrer-Welle wird voraussichtlich Ende September vorüber sein. Vor diesem Hintergrund halte ich eine neue Teststrategie für aus Risikogebieten zurückkehrende Menschen für richtig. Rückkehrer sollen an den Flughäfen digital erfasst werden und sich dann in die häusliche Quarantäne begeben. Frühestens nach fünf Tagen können Tests erfolgen und die sonst 14-tägige Quarantäne vorzeitig beendet werden. Ab dieser Frist geben Tests die Sicherheit, die derzeit bei den Flughafentests noch nicht ausreichend besteht. Noch besser wäre ein Verzicht auf Reisen in Risikogebiete – hier appelliere ich an die Vernunft und an das Verantwortungsgefühl aller Niedersächsinnen und Niedersachsen. Wer aber trotz aller Warnungen in den nächsten Monaten ohne zwingenden Grund in ein Risikogebiet fährt, muss Nachteile in Kauf nehmen.

Wichtig ist es mir, dass wir genügend Testkapazitäten haben für Menschen, die in Pflegeheimen oder Krankenhäusern arbeiten, für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Sehr zeitnah soll nun zwischen den Ländern ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen abgestimmt werden. Notwendig sind örtliche Testzentren, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können.

Falls in Einzelfällen die Schließung von Schulen ganz oder teilweise notwendig wird, müssen Eltern die Möglichkeit haben, sich vorübergehend wieder um ihre Kinder zu kümmern. Gesetzlich Krankenversicherte haben in solchen Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Corona-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für jeweils fünf weitere Tage (für Alleinerziehende weitere zehn Tage) gewährt wird.

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, dürfen bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Das Risiko ist einfach zu hoch. Ob im Einzelfall Ausnahmen möglich sind, wird zwischen den Ländern weiter zu beraten sein.

In Bezug auf private Feiern wird es weiterhin keine bundeseinheitliche Regelung geben. Private Feiern haben nachweislich einen großen Anteil an der Verbreitung des Virus. In Niedersachsen haben wir immer schon um Zurückhaltung gebeten. Das moderate Infektionsgeschehen in unserem Land zeigt, dass in dieser Hinsicht kein Änderungsbedarf besteht.

Auch heute hat sich gezeigt: Die Niedersächsische Landesregierung ist im Vergleich zu anderen Ländern eher vorsichtig und zurückhaltend unterwegs, was etwaige Lockerungen anbelangt – zu hoch sind die Gefahren für die Menschen und für die Wirtschaft. Damit sind wir bislang gut gefahren. Meine herzliche Bitte an alle Menschen in Niedersachsen: Bleiben auch Sie bitte vorsichtig und solidarisch – nehmen Sie das Coronavirus auch weiterhin sehr ernst! Das hilft uns allen!“

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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
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