Pirmasens – Stellungnahme zur Pressemittelung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 06.04.2021

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Pirmasens-RLP-Pirmasens – Corona-Lockerungen: In Bezug auf die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 06.04.2021 zu den Einschränkungen im Pirmasenser Einzelhandel darf ich Ihnen nachfolgende Stellungnahme der Stadtspitze übermitteln:

Die Stadtspitze bedauert, dass eine Öffnung der Geschäfte in Pirmasens auch weiterhin nicht möglich ist. Im benachbarten Saarland sind Einzelhandelsgeschäfte aufgrund eines OVG-Beschlusses seit Wochen geöffnet, trotzdem habe das Bundesland eine der niedrigsten Inzidenzen in Deutschland und erlasse als „Modellregion“ gerade weitere Lockerungen.

Dies unterstreiche die Einschätzung der Stadtspitze, dass das Infektionsrisiko im Einzelhandel mit guten Hygienekonzepten eher gering und die Verhältnismäßigkeit der langen Schließungen fraglich sei.

Es bestehe kein Zweifel, dass Schutzmaßnahmen gerade auch aufgrund der Mutationen dringend erforderlich seien. Eine so langfristige Schließung des Einzelhandels, sehen wir trotzdem als kritisch an. Nach wie vor schätzt das RKI das Infektionsrisiko durch den Einzelhandel als niedrig ein.

Für eine eventuelle Beschwerde des Einzelhandels beim OVG hat die Stadtspitze Verständnis. Wegen der Schließungen sei man weiterhin in großer Sorge, um die wirtschaftliche Existenz des Pirmasenser Einzelhandels.

Talea Meenken
STADTVERWALTUNG PIRMASENS
Pressestelle
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66953 Pirmasens