Rheinland-Pfalz / Mainz – Corona-Pandemie: „Im Januar und Februar ist es uns gelungen, das Infektionsgeschehen deutlich einzudämmen. Auch weil die Bevölkerung so diszipliniert war, können wir deshalb unsere Kinder zumindest im Wechselunterricht wieder in die Schule lassen und den Einzelhandel wieder öffnen. Die deutlich ansteckenderen Virusmutationen bringen jetzt allerdings ein hohes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik mit sich. Auch wenn wir in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt liegen; bundesweit haben wir die Inzidenz von 100 überschritten. Im Stufenplan haben wir für diesen Fall die Notbremse vorgesehen. In der aktuellen Dynamik sind die Mehrheit der Bundesländer und die Bundesregierung übereingekommen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind.“ Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin.
Ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, sei bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. Zwar sei bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft, dennoch trügen die nun auch in Deutschland führende Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei den gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch nicht sehr viel später erreicht werde, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.
„Ich bin der Überzeugung, dass es wichtig ist, in den großen Linien zusammenzubleiben. Daher trägt Rheinland-Pfalz die Entscheidung mit, die Ostertage zu nutzen, um Deutschland herunterzufahren. Da wir unser Land aber nicht einfrieren können, bis wir genügend Impfstoff haben, muss die bestehende Teststrategie massiv ausgebaut werden. In den Ländern haben wir die Strukturen für Bürgertests aufgebaut und stellen sicher, dass in den Schulen getestet werden kann. Jetzt sind auch die Unternehmen in der Pflicht. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Voraussetzungen dafür nach dem Oster-Lockdown stehen und 40 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal pro Woche getestet werden können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit könnten Infektionsketten durchbrochen und Infektionscluster entdeckt werden.
#WirBleibenZuHause 5 Tage Stillstand über Ostern
Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden, um die Zahlen zu senken. Im Rahmen einer solchen Feiertagsregelung sollen Betriebe und auch der Handel schließen. Dadurch werden Kontakte und Mobilität drastisch reduziert.
Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.
Vor dem Lockdown gilt generell überall dort die Notbremse, wo die Inzidenz über 100 liegt. In dieser Zeit gilt 1 Haushalt plus eine weitere Person, der Einzelhandel darf nur nach Terminvereinbarung einen Kunden bzw. einen Haushalt zulassen. Geöffnet bleiben Friseure als körpernahe Dienstleistungen aus hygienischen Gründen, ebenso wie die körpernahe Dienstleistung aus medizinischen Gründen, wie die medizinische Fußpflege. Die Regularien der Notbremse sind bereits in unserer Coronabekämpfungsverordnung und den Allgemeinverfügungen der Kommunen geregelt.
Weitere Maßnahmen
Mitfahrer sollen auch im privaten PKW eine medizinische Maske tragen, sofern sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Anlassbezogene Schnelltests sollen in Bereichen vorgenommen werden, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und das konsequente Maskentragen erschwert sind, auch Ausgangsbeschränkungen sind möglich.
Tests in Schulen
Nach den Osterferien werde es konsequent ein Angebot an Schülerinnen und Schüler zunächst für mindestens eine Testung pro Woche geben, kündigte die Ministerpräsidentin an. So könnten möglichst viele Menschen entdeckt werden, die keine Symptome haben und trotzdem mit Corona infiziert sind. Das sei ein ganz wesentlicher Schritt bei der Vermeidung von Ansteckung. Bildungsministerin Stefanie Hubig werde am Mittwoch vorstellen, wie das Testen in den Schulen und Kitas ablaufen werde. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten weiterhin getestet. Durch diese Maßnahme werde ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht.
Mehr Schutz und Tests am Arbeitsplatz
Nach den privaten Treffen ist die Arbeitswelt einer der größten Pandemietreiber. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind Tests der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen notwendig. Die Tests sollen mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche zur Verfügung stehen. Nach Ostern sollen die Wirtschaftsverbände in ihrem Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Sollte das nicht ausreichen, prüft die Bundesregierung ob und wie sie regulatorisch eingreifen muss.
Die Arbeitgeber sollen außerdem Homeoffice ermöglichen und so die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit reduzieren.
Tests der Mitarbeiter der Landesverwaltung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung bekommen unmittelbar ein regelmäßiges Testangebot. Durch den flächendeckenden Aufbau der Testinfrastruktur wird an den Teststellen unter Anrechnung auf die Arbeitszeit ein Testangebot von mindestens einmal pro Woche gemacht. Sobald Selbsttests in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sind, wird dies in den Verwaltungen und Ressorts durch ein Angebot von Selbsttests ergänzt werden.
Reisen bitte vermeiden
„Es stehen das zweite Osterfest und die zweiten Osterferien vor der Tür, die wir unter Coronabedingungen begehen müssen. Wir bitten dennoch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eindringlich, Kontakte stark einzuschränken und insbesondere auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse.
Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen sei, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.
„Auch wenn Mallorca heute kein Risikogebiet ist, so besteht dennoch ein sehr großes Risiko, sich dort zu infizieren. Denn wenn dort jetzt Menschen aus vielen Ländern zusammenkommen, ist die Gefahr groß, dass vor allem Virusmutationen sich leicht verbreiten. Bei der Rückreise nach Deutschland würden diese dann in Familie, Schule, Kita oder Arbeitsplatz eingeschleppt“, sagte die Ministerpräsidentin. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten ist eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.
Wirtschaftshilfen
Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
Befristete Modellprojekte
„Ich halte es aber auch für unerlässlich, dass wir Anreize schaffen. Viele von uns sind pandemiemüde, viele Unternehmen stehen vor dem Aus. Daher ist es wichtig, unmittelbar nach der Oster-Ruhe in wenigen Modellregionen zu erproben, wie wir mit Testen, Impfen, Kontaktnachverfolgen und der Analyse von Infektionswegen Neuinfektionen vermeiden können, ohne alles zu schließen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ich freue mich, dass der Vorschlag aufgegriffen wurde, dass die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in wenigen ausgewählten Regionen mit einer niedrigen Inzidenz testen, wie unter strengen Auflagen und mit einer Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategie einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten“, so die Ministerpräsidentin.
Zentrale Bedingungen dabei seien lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis. Eine Modellregion müsse räumlich abgrenzbar sein und auf der kommunalen Ebene sicherstellen, dass die Auflagen auch eingehalten werden. Zudem müsse sie eng mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenarbeiten. Und auch hier gelte die Notbremse, daher müssten klare Abbruchkriterien definiert werden, falls die Infektionen die Inzidenz von 100 übersteigen. „Ich werde darüber am Mittwoch mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen über Anforderungen an Modellregionen sprechen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Rheinland-Pfalz startet mit App
„Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich das digitale Kontaktnachverfolgungssystem ‚Luca‘ einsetzen. Wir werden uns der gemeinsamen Ausschreibung durch die Länder des ‚dataport‘-Verbundes (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) anschließen“, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an. „Stand heute wollen nunmehr 10 Länder so gemeinsam vorgehen, darunter auch unsere Nachbarländer Hessen und das Saarland. Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat. Sie ist bereits im Einsatz und hat Schnittstellen zur Bundesdruckerei und zu SORMAS, das System, das unsere 25 Gesundheitsämter einsetzen“, so die Ministerpräsidentin. Die Luca-App könnte so gemeinsam mit anderen Ländern zentral beschafft und den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung ist für die Bürger, die Geschäfte und Betriebe, die Kultureinrichtungen und die Gesundheitsämter kostenfrei. Der Bund übernimmt für die ersten 18 Monate die Kosten.
„Ein wichtiger Pluspunkt ist für mich auch, dass die App nicht nur mit einem Smartphone funktioniert, sondern auch mit einem ‚intelligenten Schlüsselanhänger‘“, so die Ministerpräsidentin. Die App ermöglicht Kontaktdatenerfassung, Datenübermittlung an Gesundheitsämter (inkl. SORMAS-Schnittstelle) und im Falle eines negativen Testergebnisses auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen.
10 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer geimpft
„Bis gestern haben 10 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ihre erste Impfung erhalten. Und wir werden weiter alles daransetzen, schnell zu impfen. Dabei helfen uns auch die 20.000 Dosen Biontech-Impfstoff zusätzlich, die wir nach dem Impfgipfel vom vergangenen Freitag aufgrund unserer Grenznähe zum Virusmutationsgebiet in Frankreich einsetzen werden. Dabei ist es nicht entscheidend, unmittelbar eine Grenze zu haben. Die Bundesregierung hat vielmehr einen Schutzkorridor und Pendlerbewegungen zugrunde gelegt“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Diese zusätzlichen 20.000 Dosen könnten von den Impfzentren „Südpfalz“ (5.000), Kaiserslautern (1.500), Landau (3.000), Neustadt Weinstraße (5.000), Primasens (3.000) und Zweibrücken (2.500) in einem Zeitraum von Ende der Woche bis zum 04. April 2021 verimpft werden. Die Impfungen erfolgten konsequent in den Prioritätengruppen 1 und 2.
Nächste Beratungen am 12. April
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.
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Staatskanzlei in RLP