Das liege am Personalmangel bei der Polizei, so die Oberstaatsanwältin. In der Folge würden bei kleineren Delikten nur noch Anzeigen aufgenommen, die Akten würden dann unbearbeitet an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. „Anfangen können wir damit aber wenig und müssen die Akten nochmal zurückschicken, weil Ermittlungen fehlen“, sagte Geyer dem Blatt.
Das sei für beide Seiten unbefriedigend und so auch nicht gedacht. In einigen Fällen würden durch diese Praxis auch Ermittlungen erschwert, weil wichtige Dinge, etwa die Tatortarbeit, nicht mehr nachzuholen seien. Geyer war seit 2008 stellvertretende Behördenleiterin. Anfang der Woche wurde sie befördert.
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