Ratgeber Recht – Kurz gefragt: Was ist ein Mietsachschaden?

Recht und Urteile - AktuellRatgeber Recht – Ein klassischer Mietsachschaden ist, wenn dem Mieter eine Parfümflasche in das Waschbecken fällt und es springt.

Wer gemietete Gebäudebestandteile des Vermieters beschädigt, haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel für den verursachten Schaden. Normalerweise sind Mietsachschäden über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert, erklärt die uniVersa.

Allerdings sind dort Glasschäden, für die der Mieter selbst vorsorgen kann, meist ausgeschlossen. Das kann zum Beispiel eine Fensterscheibe in der Wohnung, die Verglasung einer Zimmertür oder Duschkabine sein.

Mit einer Glasversicherung können sich Mieter hier relativ preiswert vor Schadenersatzansprüchen schützen. Gezahlt werden aber auch eigene Glasbruchschäden, beispielsweise an der Vitrine, am Keramikkochfeld, Aquarium, Terrarium oder am Spiegelschrank.

Oftmals gibt es sogar einen Bündelnachlass, wenn die Privathaftpflicht-, Hausrat- und Glasversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden.

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Stefan Taschner, uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG
Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg