Regensburg – Infektionsschutz: Verlängerung von Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot

Neue Allgemeinverfügung. Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Altstadt vorerst bis zum 8. November 2020 verlängert.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Regensburg -Regensburg (BY) – Entsprechend der Änderungen der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) des Freistaates werden die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Altstadt vorerst bis zum 8. November 2020 verlängert. Dies ergibt sich aus der neuen städtischen Allgemeinverfügung, die nach Auslaufen der bisherigen Regelungen gilt, also ab Montag, 26. Oktober 2020.

Ausweitung der Maskenpflicht
Neben den schon in dieser Woche festgelegten Straßen und Gassen in der Fußgängerzone und Plätzen gilt nun insbesondere in der kompletten Maximilianstraße und in der Drei-Kronen-Gasse ab Montag, 26. Oktober, eine Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr.

Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen
Im Stadtgebiet werden weiterhin stark frequentierte öffentliche Plätze, konkret der Bismarckplatz, der Neupfarrplatz, der Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt) und der Haidplatz, mit einem Alkoholkonsumverbot belegt.

Wie bisher werden die (neuen) Regelungen der Allgemeinverfügung stetig überprüft und gegebenenfalls weiter angepasst.

Weitere Informationen zur aktuellen Allgemeinverfügung mit Lageplan unter www.regensburg.de

Hintergrund
Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Diese ist auch auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus“ verlinkt.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7

eingesehen werden.

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Stadt Regensburg