Saarbrücken – Aktueller Hinweis: Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen am Weihnachtsmorgen

Nachrichten-aus-der-Stadt-Saarbrücken-Aktuell- Saarbrücken (SL) – Aktueller Hinweis: Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Donnerstag, 24. Dezember, 11 bis 16 Uhr, ein Alkoholverbot. In dieser Zeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen verboten:

· St. Johanner Markt

· Katholisch-Kirch-Straße

· Türkenstraße

· Saarstraße bis zur Kreuzung „Am Stadtgraben‟

· Kappenstraße

· Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße

· Kronenstraße

· Ev.-Kirch-Straße

· Fröschengasse

· „Am Stiefel‟

· Cora-Eppstein-Platz

In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.

***
Stadt Saarbrücken

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com