Hintergrund war, dass die Frau zusammen mit ihrer 14 jährigen Tochter die Gaststätte besuchen wollte. Im Hinblick auf das Alter der Tochter und der fortgeschrittenen Zeit verweigerte der Türsteher den beiden Frauen den Zutritt zur Gaststätte.
Da dies von der Frau nicht akzeptiert wurde, kam es in der Folge zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der sowohl der Türsteher wie auch die Frau verletzt wurden. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.