Sachsen / Dresden – Jetzt Lohnsteuer – Freibeträge für das Jahr 2020 beantragen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Sachsen - Sachsen / Dresden – Lohnsteuer: Lohnsteuerzahler können beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ab sofort für den Lohnsteuerabzug 2020 einen Freibetrag beantragen. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss.

Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden.

Diese Verfahrenserleichterung ist insbesondere für Arbeitnehmer ratsam, die in den beiden Folgejahren voraussichtlich in etwa gleich bleibende Aufwendungen haben. Das können zum Beispiel erhöhte Werbungskosten bei Pendlern oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sein.

Hat das Finanzamt bei der Lohnsteuer-Ermäßigung 2019 einen Freibetrag mit Wirkung für 2019 und 2020 anerkannt, braucht man nur dann tätig zu werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.

Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag gebildet wird, enthält die Publikation »Lohnsteuer 2020 – Ein kleiner Ratgeber«. Sie steht im Steuerportal http://www.steuern.sachsen.de/2246.html zum kostenlosen Download bereit. Dort findet sich auch der Link zu den Antragsformularen des Bundesministeriums der Finanzen (Link: »Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer«).

Antworten auf allgemeine Fragen rund um das Thema Lohnsteuer-Freibeträge gibt es auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter. Dieses ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar.

***

Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com