Simmern im Hunsrück – 55 Personen aus 24 Nationen wurden deutsche Staatsbürger

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Mit den Eltern, Herrn Baranietharan Sarma Somaskanda Kurukal und Frau Sobana Baranietharan Sarma wurden die beiden minderjährigen Kinder, Tochter Harishny und Sohn Parjaniyan Baranietharan Sarma, eingebürgert. Die Familie wohnt in Emmelshausen, alle waren bisher Staatangehörige von Sri Lanka. Die junge Dame links im Bild ist die ältere Tochter der Familie Manaswnny Baranietharan Sarma, die bereits im Dezember 2014 eingebürgert wurde. – Foto: Kreis Simmern /HR

Simmern im Hunsrück – An 55 Personen aus den Herkunftsländern Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Dominikanische Republik, Großbritannien, Kasachstan, Kenia, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Niederlande, Philippinen, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Sri Lanka, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA und Vietnam überreichte Landrat Dr. Bröhr die Einbürgerungsurkunden. „Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit sind Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Schutz vor Auslieferung und Ausweisung, freie Berufswahl und das Wahlrecht für Sie jetzt Bürgerrechte“, so Bröhr bei der Feierstunde im Kreishaus.

Für die Einbürgerung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet von mindestens acht Jahren, das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sowie der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und staatsbürgerliche Kenntnisse. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Grundsätzlich muss die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz dürfen jedoch zum Beispiel ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Sie bei Andreas Dupont, Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82-321.

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Text: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
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