Sozialverband VdK: Hitze- und Klimaschutz dürfen nicht optional sein – Sozialverband VdK setzt sich für Grundgesetzanpassung ein – VdK-Vizepräsident Horst Vöge: „Bundesregierung muss handeln und den Klimaschutz fördern“
Anlässlich der am heutigen Dienstag beginnenden Kabinettsklausur, bei der die Bundesregierung die Themen Hitzeschutz und Klimaanpassung beraten will, fordert der Sozialverband VdK erneut, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dadurch würden Kommunen finanziell besser unterstützt. „Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, effektiven Hitzeschutz und Klimaanpassung zu betreiben“, sagt Horst Vöge, Vizepräsident des Sozialverbands VdK Deutschland. „Wir brauchen flächendeckend kommunale Hitzeaktions- und einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne, etwa für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – und zwar verbindlich, nicht nur optional.“
Der VdK fordert unter anderem freiwillige Hitzeregister, um besonders gefährdete Menschen in Hitzeperioden besser zu erreichen. Gezielte Förderungen müssen zudem die Personen unterstützen, die sich einen teuren Hitzeschutz für ihre Wohnungen nicht leisten können. Öffentliche „Cooling Centers“ sollten es jedem ermöglichen, an extremen Hitzetagen in kühlen Räumen Zuflucht zu finden.
Die Bundesregierung darf sich aber nicht darauf beschränken, Maßnahmen zur Klimaanpassung zu fördern. Sie muss auch den Klimaschutz finanzieren, um den Klimawandel deutlich zu verlangsamen. „Mehr als 14.000 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland bereits in diesem Jahr sollten Weckruf genug sein. Die Bundesregierung muss handeln und den Klimaschutz fördern. Es reicht nicht mehr aus, lose Versprechungen zu machen“, sagt VdK-Vizepräsident Vöge.
***
Text: Sozialverband VdK Deutschland e.V.