Sozialverband VdK zur Rentendebatte Rente mit 63: Übergangsfrist von fünf Jahren ist absolutes Minimum – Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist ein harter Einschnitt in der Lebensplanung – Bentele: „Abrupte Kürzungen, willkürliche Fristen und Stichtage sind im Rentenrecht nicht zu vermitteln“.
In der Diskussion zu einer möglichen Übergangszeit bei der Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist ein harter Einschnitt in die Lebensplanung von vielen rentennahen Beschäftigten. Die diskutierte Fünf-Jahres-Frist könnte wertvolle Zeit und mehr Spielraum in dem sensiblen Übergang zwischen Arbeitsleben und Ruhestand schaffen. Der Sozialverband VdK sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren als absolutes Minimum an.
Die diskutierte Frist betrifft die rentennahen und geburtenstarken Jahrgänge ab 1964. Aktuell kann der Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer nach 45 Versicherungsjahren kurz vor Rentenbeginn steht, soll noch nach altem Recht abschlagsfrei in Rente gehen können. Jüngere Jahrgänge, die weiter vom Renteneintritt entfernt sind, wären dagegen von der Streichung dieser Rentenart betroffen und müssten mit hohen Abschlägen rechnen.
Abrupte Kürzungen, willkürliche Fristen und Stichtage sind im Rentenrecht nicht zu vermitteln und greifen besonders tief in die Lebensplanung von Leistungsträgern ein. Regierung und Parlament dürfen sich hier nicht verkalkulieren: Übergangsfristen und passgenaue Ersatzlösungen für gesundheitlich belastete Beschäftigte sind ausschlaggebend für die breite Akzeptanz der Bevölkerung für das neue Rentenpaket der Bundesregierung.
Mit den aktuellen Plänen der Regierung droht ein massenhaftes Ausweichen in die Erwerbsminderungsrente oder ein jäher Anstieg der Arbeitslosenquote in dieser Altersklasse. Das kann für herbe finanzielle Einbußen und Verdruss nach einem langen Arbeitsleben sorgen.
Eine 55-jährige Altenpflegerin oder Verkäuferin weiß oft heute schon nicht, wie sie bis 65, geschweige denn bis 68 durchhalten soll. Wir brauchen eine neue Wertschätzung für ältere Beschäftigte – besonders für diejenigen, die es im Alter aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegeverpflichtungen schwer haben.
Politik und Unternehmen müssen Arbeit altersgerecht gestalten. Dazu gehört auch eine gute medizinische und berufliche Rehabilitation. Ältere Beschäftigte sind keine Kostenfaktoren, sondern eine wichtige Ressource in den Betrieben. Wer gesundes Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze fördert, unterstützt die Menschen und entlastet die Rentenkasse. Wer Älteren mit höheren Altersgrenzen und Abschlägen droht, verunsichert.“
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Text: Sozialverband VdK Deutschland e.V.,