Speyer – Wirtschaft und Corona: Stadtvorstand beschließt Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen – Wirtschaftsförderung informiert über Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Speyer -Speyer – Wirtschaft und Corona: Um Speyerer Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, hat der Stadtvorstand als Soforthilfemaßnahme die Aussetzung von Mietforderungen für gewerblich genutzte, städtische Immobilien sowie die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen beschlossen.

Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer, in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Indes informiert die Wirtschaftsförderung der Stadt Speyer ortsansässige Unternehmen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes.

„In Ausnahmesituationen wie dieser sind Solidarität und Zusammenhalt wichtiger denn je. Viele Unternehmen sind aktuell von vorübergehenden Schließungen oder Umsatzeinbußen betroffen, die nicht nur viele Fragen aufwerfen, sondern auch Existenzängste schüren“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Mit den nun beschlossenen Soforthilfemaßnahmen möchten wir als Kommune unseren Beitrag dazu leisten, die Existenzen der Gewerbetreibenden in unserer Stadt zu sichern“.

Die wichtigsten Angebote zusammengefasst:

1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Im Eilverfahren hat das Bundeskabinett das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Den Betrieben soll dadurch ermöglicht werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Darüber hinaus werden vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeber*innen sorgen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung auf ihrer Homepage zur Verfügung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386 .

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.

Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 zur Verfügung.

2. Förderprogramme der KfW und ISB:

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten beantwortet die ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de. Die Telefone sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden genutzt, um dort die Zugangsbedingungen und Konditionen zu verbessern. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um Zuschüsse handelt. Für die Antragsstellung sollte mit der jeweiligen Hausbank Kontakt aufgenommen werden.

Darüber hinaus arbeitet die KfW an einem Sonderprogramm für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Aktuelle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

3. Steuerforderungen:

Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, beantwortet die städtische Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 62 32/14 22 48.

Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Angebot der Stundung in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung (z.B. Umsatzausfall durch Schließung) an die Steuerabteilung der Stadt Speyer unter peter.imo@stadt-speyer.de. Nachdem der Antrag bewilligt wurde werden die Steuerforderungen aus Veranlagungen 2018 zinsfrei bis 31. Dezember 2020 gestundet. Auch Forderungen aus 2017 können gegebenenfalls nach einer Einzelfallentscheidung mit Zinsfestsetzung gestundet werden.

Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts können Unternehmer*innen ihrem Steuerbescheid entnehmen.

4. Aussetzung von Mietforderungen

Die Stadt Speyer wird für die von ihr vermieteten Gewerbeimmobilien die Mietforderungen zunächst für den Monat April aussetzen und zu gegebener Zeit und je nach Entwicklung weitere Erleichterungsmaßnahmen mit den Mieter*innen besprechen. Darüber hinaus appelliert die Oberbürgermeisterin auch an private Eigentümer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, es der Stadt gleichzutun: „Helfen Sie ihren Mieterinnen und Mietern mit großzügigen Mietpreisreduzierungen oder –stundungen, wo immer es für Sie verkraftbar ist. Seien Sie solidarisch und helfen Sie dabei, die Innenstadt, das Gewerbe und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu schützen!“

Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

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Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
67346 Speyer