
Braunschweig (NI) – Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Gründonnerstag, 13. April, ab 5 Uhr bis Sonnabend, 15. April 2017, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind. Darüber hinaus sind am Karfreitag, 14. April 2017, zusätzlich verboten: in Räumen mit […]