Allgemeinverfügung
- Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mehr als 75 Personen im Gebiet der Stadt Trier sind untersagt. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten sowie der Besuch von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren.
- Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.
Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Stadtverwaltung Trier, Ordnungsamt, Wasserweg 7 – 9, Gebäude der Telekom, Geschäftszimmer des kommunalen Vollzugsdienstes (Zimmer 1029), während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Trier, 13.03.2020
Stadtverwaltung Trier
als zuständige Kreisordnungsbehörde
Thomas Schmitt
Beigeordneter
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Presseamt Trier