Trier – Winterdienst ist gut gerüstet

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-TrierTrier – (jop) Das Amt StadtRaum, zu dem auch die Straßenreinigung mit dem kommunalen Winterdienst gehört, sieht sich für weitere Schneefälle gut gerüstet. Am heutigen Freitag waren 56 Mitarbeiter und ihre neun Bezirksleiter im Einsatz. Dafür stehen ihnen zehn Pritschenfahrzeuge, 21 kleine Streufahrzeuge, zehn LKW-Streufahrzeuge und ein Radlader zur Verfügung. Bei andauerndem Schneefall kann das Personal auf über 110 Mitarbeiter aufgestockt werden, um im Schichtbetrieb von 5 bis 21 Uhr den Winterdienst in der Stadt ordnungsgemäß auszuführen.

Trier ist in neun Streubezirke eingeteilt. Der Winterdienst handelt nach der Devise: So wenig Salz wie möglich, so viel Salz wie nötig. Grundsätzlich werden nur Straßen und Wege der Streustufe I freigemacht, das sind verkehrswichtige und unfallgefährdete Straßen, Wege und Kreuzungen. Per Handstreuung kümmern sich Mitarbeiter dann zusätzlich noch um Fußgängerüberwege, Zebrastreifen, Signalanlagen oder Fußwege auf Brücken.

Zwei neue Salzsilos in Betrieb
Im vergangenen Jahr wurden im Energie- und Technikpark und auf dem Gelände der SWT-Verkehrsbetriebe in der Gottbillstraße neue Salzsilos errichtet. Beide Container haben ein Volumen von 500 Kubikmetern und können 600 Tonnen Streusalz fassen. Zusammen mit dem weiterhin genutzten kleineren Silo an der Universität steht eine Kapazität von 1300 Tonnen Streusalz zur Verfügung.

Der Winterdienst verwendet ein Gemisch aus 70 Prozent Trockensalz und 30 Prozent Feuchtsalz (Sole). In einem Tank wird ein Teil des im Silo eingelagerten Trockensalzes aufgelöst, so dass die Streufahrzeuge vor Ort mit Sole betankt werden können. Schrittweise will die Stadtreinigung bei Straßenglätte aus Umweltschutzgründen zu 100 Prozent mit Feuchtsalz arbeiten. Bei Schneefall kommt weiterhin das bisher verwendete Gemisch zum Einsatz.

Hinweise für Streupflichtige
Auch die Hausbesitzer sind beim Wintereinbruch gefragt, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Trier ergibt. Laut Satzung ist der Winterdienst auf Gehwegen durch den jeweiligen Anlieger zu leisten, so dass die Gehwege und Gehstreifen auf Fahrbahnen während der üblichen Verkehrszeit ohne Gefahr für Fußgänger benutzbar sind. Die übliche Verkehrszeit beginnt an Werktagen um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 8 Uhr und endet jeweils um 21 Uhr. Als Streumaterial sind Sand, Streusalz, feine Asche, Sägemehl oder andere geeignete Stoffe erlaubt.

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Presseamt Trier