Ulmen / Zettingen – Bei Kontrollmaßnahmen der Polizei Cochem wurden in der Nacht zum Samstag zwei Autofahrer unter Aloholeinfluss festgestellt.
Gegen 23.00 Uhr fiel in Zettingen ein Autofahrer auf, der nach Alkohol roch. Ein Vortest ergab einen vergleichweise geringen Wert, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Den 30-jährigen Fahrer erwartet daher vermutlich auch kein Entzug der Fahrerlaubnis sondern ein Fahrverbot von einem Monat und ein Bußgeld.
Den Grenzwert zur Straftat von 1,1 Promille überschritt beim Vortest ein 22-jähriger aus NRW nur knapp. Er fiel in Ulmen beim „Überfahren“ einer roten Ampel auf. Klarheit über den endgültigen Wert wird das Ergebnis einer Blutprobe bringen, die die Beamten veranlasst haben.
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