Ratgeber Recht – Zivilrecht: Schmerzensgeld nach Friseurbesuch

Ratgeber-Recht-und-Urlteil- Deutsches Tageblatt - Ratgeber Recht – Schmerzensgeld: Erleidet eine Kundin beim Friseur im Rahmen einer Blondierung eine handtellergroße Verätzung der Kopfhaut, kann sie Schmerzensgeld fordern. Dies gilt insbesondere, wenn das Personal erst nach mehrfachem Hinweis auf Schmerzen reagiert und das Färbemittel auswäscht. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Köln entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Eine Frau hatte in einem Friseursalon ihre Haare zum Preis von 150 Euro blondieren lassen. Dazu wickelte eine Mitarbeiterin einzelne mit Blondiercreme behandelte Haarsträhnen in Folie ein. Nach einiger Zeit erhitzte sich die Blondiercreme. Die Kundin wies das Personal mehrfach erfolglos darauf hin, dass sie am Hinterkopf ein Brennen verspüre und Schmerzen habe. Schließlich wusch die Mitarbeiterin ihr die Blondiercreme aus. Die Kundin hatte an der entsprechenden Stelle auf der Kopfhaut eine handtellergroße Verätzung 1. bis 2. Grades. Sie musste wochenlang schmerzlindernde Mittel nehmen. Aufgrund einer Entzündung und einer Infektion waren außerdem Kortison und Antibiotika erforderlich. An der Stelle können auch keine Haare mehr wachsen, nur eine Haartransplantation könnte hier helfen. Die Friseurkundin verklagte den Friseursalon daher auf Schmerzensgeld.

Das Urteil

Das Landgericht Köln gestand der Kundin ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu. „Das Gericht glaubte der Zeugenaussage einer Freundin, die sie begleitet hatte: Demnach hatte das Blondierungsmittel deutlich länger eingewirkt, als es die Mitarbeiterin des Friseursalons zugeben wollte“, erläutert Michaela Rassat. Die Schilderung der Mitarbeiterin sah das Gericht nicht als stimmig an. Dem Gutachten einer Dermatologin zufolge war die Ursache der Verletzung ein zu langes Einwirken des Blondierungsmittels. Hier habe die Mitarbeiterin des Friseursalons fahrlässig gehandelt. Beim ersten Hinweis auf Schmerzen hätte sie die Folie entfernen und nachsehen müssen. „Das Gericht hielt allerdings das zunächst geforderte Schmerzensgeld von 10.000 Euro für deutlich zu hoch“, erklärt die Rechtsexpertin. Dem Gericht zufolge waren hier selbst unter Berücksichtigung der dauerhaften Schädigung und der erforderlichen Operation nur 4.000 Euro angemessen. Dies entspreche dem in solchen Fällen üblichen Summen.

Was bedeutet das für Friseurkunden?

Auch ein Friseur muss sorgfältig arbeiten. Dies gilt nicht nur beim Anmischen von Färbemitteln, sondern auch bei deren Einwirkzeit. „Kommt es durch unsachgemäßes Arbeiten zu Verletzungen, können Geschädigte Schmerzensgeld verlangen. Kunden müssen sich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen – dies hatte der Friseursalon hier bei der ersten Beschwerde nach dem Vorfall versucht“, so die Rechtsexpertin.

Landgericht Köln, 11. Oktober 2019, Az. 7 O 216/17

***
ERGO-Versicherung

Das könnte Sie auch interessieren ...

Messerattacke Illerkirchberg – 14-jähriges Mädchen auf dem Schulweg getötet: Tat erschütterte die ganze Gemeinde im Alb-Donau-Kreis

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) stellt 100.000 Euro aus Kollekten für Klagen von afghanischen Schutzsuchenden gegen die BRD zur Verfügung!

Krebserkrankung Thomas Gottschalk: seltener, besonders aggressiver Krebs diagnostiziert

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben: Ludwig A. Minelli legt sich zur Ruhe

13. Dezember 2025: Saunanacht im Vahrenwalder Bad Hannover

Adventskonzert der Stadtkapelle Saarbrücken am 7. Dezember in der Stiftskirche St. Arnual

Briefe gegen Einsamkeit, weihnachtliche Tauschbörse und lebendige Adventskalender - Die Adventszeit in der Stadtbibliothek Mannheim

Adventskonzert in der Tiefgarage unter dem Mannheimer Stadthaus am 2. Adventssonntag

Weihnachtsmarkt Soest & Öffentliches Weihnachtssingen auf dem Petrikirchhof Süd

Kulturmarkt in der Fruchthalle Kaiserslautern - Mode, Kunst und Handwerk ab dem 27. November

Gendern spaltet das Land - warum immer mehr Menschen genug davon haben

Weihnachtsmarkt Hannover 2025 in der Altstadt startet am Montag

Christina Baum (AfD): Impfschäden durch Corona-Impfstoffe endlich anerkennen

Bundesverfassungsgericht erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig - Was das für die Sterbehilfe bedeutet

Selbstbestimmtes Sterben: Wie Deutschland über Sterbehilfe und assistierten Suizid diskutiert

Erster Nachtfrost: Mitternachtsbus in Hamburg bringt nachts heiße Getränke für obdachlose Menschen

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com