Sozialverband VdK zur Gesundheitsreform: „Sozialpolitischer Rückschritt“

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Sozialverband VdK zur Gesundheitsreform: „Sozialpolitischer Rückschritt

  • Stabile Beiträge auf Kosten der Gesundheit
  • VdK sagt Nein zur Teilkrankschreibung

Am 29. April steht im Kabinett die Gesundheitsreform zur Abstimmung. VdK Präsidentin Verena Bentele kommentiert:

„Die Bundesregierung verkauft die Reform als Stabilisierung der Beiträge. Tatsächlich ist sie ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Dafür werden Leistungen begrenzt und Versicherte stärker belastet. Der eigentliche Skandal dieser Reform: Sie verteilt nicht gerecht, sie verteilt nach unten. Das ist ein sozialpolitischer Rückschritt mit Ansage.

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Kritisch sieht der VdK insbesondere den geplanten zusätzlichen Beitrag von 3,5 Prozent für Ehepartner. Für viele Haushalte bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung. Die Regelung trifft vor allem die Mittelschicht und Menschen mit geringem finanziellem Spielraum.

Gleichzeitig werden die Zuzahlungen erhöht. Das ist nichts anderes als eine Strafgebühr auf Krankheit. Wer sehr wenig hat, überlegt sich künftig zweimal, ob er sich ein Medikament noch leisten kann. Die Folge ist absehbar: Therapieabbrüche, verschleppte Krankheiten – und am Ende höhere Kosten für alle. Das ist keine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik, sondern kurzsichtig und gefährlich.

Auch beim Krankengeld wird angesetzt: Wer ernsthaft krank ist, soll künftig weniger bekommen. Das setzt Menschen unter Druck, zu früh wieder arbeiten zu gehen, statt sich ausreichend zu erholen. Damit wird das Gegenteil erreicht: schnelle Rückkehr um jeden Preis statt nachhaltiger Genesung.

Der VdK lehnt zudem die Einführung einer Teilkrankschreibung ab. Sie birgt die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was die Genesung gefährdet. Mit dem Hamburger Modell existiert bereits eine bewährte stufenweise Wiedereingliederung bei voller sozialer Absicherung. Dieses sollte gestärkt werden, statt neue Unsicherheiten zu schaffen.

Und während all das passiert, bleibt die eigentliche Schieflage unangetastet: Neben einer einmaligen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 werden hohe Einkommen oder auch Erträge aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung nicht in ausreichendem Maß herangezogen.

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Vor allem bleibt eine erhebliche Ungerechtigkeit im System bestehen: Der Bund kommt seinen Zahlungsverpflichtungen für versicherungsfremde und familienpolitische Leistungen nicht in angemessener Höhe nach und verschiebt damit die Kosten auf die gesetzlich Versicherten. Beispielsweise wäre eine vollständige Übernahme der Kosten für die Beiträge von Grundsicherungsempfangenden durch den Bund sachgerecht und würde den Großteil der Finanzierungslücke bei der GKV mit einem Schlag abdecken. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen vom Staat in ihrer tatsächlichen Höhe finanziert werden.“

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Text: Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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