Braunschweig (NI) – Zu Beginn des kommenden Schuljahres 2020/21 können an niedersächsischen Grundschulen auch Kinder eingeschult werden, die keine Schuleingangsuntersuchung absolviert haben. Das haben das Niedersächsische Kultusministerium und die Niedersächsische Landesschulbehörde in ihren FAQ-Listen klargestellt.
Nach aktuellem Stand wird das auch in Braunschweig einen Teil der aktuellen Vorschulkinder betreffen, da aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen zeitweise ausgesetzt werden musste. 75 Prozent der Kinder, die eingeschult werden sollen, waren bereits vor Beginn der Einschränkungen vom Gesundheitsamt Braunschweig untersucht worden.
Seit dem 11. Mai führt das Gesundheitsamt unter erhöhten Hygieneanforderungen wieder Schuleingangsuntersuchungen durch. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens geht das Gesundheitsamt im Moment davon aus, bis Schuljahresbeginn noch etwa die Hälfte der noch nicht untersuchten Kinder untersuchen zu können.
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