Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,43 Promille, sodass der Pkw-Fahrerin eine Blutprobe auf hiesiger Dienststelle entnommen wurde. Die Weiterfahrt wurde im Anschluss untersagt.
Gegen die Unfallverursacherin wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Der Führerschein der Unfallverursacherin konnte nicht sichergestellt werden, da dieser nicht mitgeführt wurde.