Corona-Bußgeldkatalog erweitert – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml zur neuen „Maskenpflicht“: Geeignete Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV zwingend erforderlich – 150 Euro Geldbuße bei Verstößen.
In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen viele Läden spezielles Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. „Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten“, so Herrmann.
Außerdem kündigte der Innenminister an, dass die Bayerische Polizei im Öffentlichen Personennahverkehr ab Anfang kommender Woche bayernweit mehr Präsenz zeigen wird, um die ‚Maskenpflicht‘ zu kontrollieren. Kontrollschwerpunkte werden die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein. Dabei wird je nach Bedarf auch die Bereitschaftspolizei unterstützen. Darüber hinaus steht die Bayerische Polizei in einem engen Kontakt mit der Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist. Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stehen laut Herrmann in der Verantwortung. „In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheitspersonal unterwegs wie die U-Bahnwache“, erläuterte der Minister. Dabei gehe es nicht nur um abgestimmte Kontrollen, sondern auch um die umfassende Information der Fahrgäste.
Der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus steht allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung. Diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeldbescheide zuständig. Die Bayerische Polizei ist ebenfalls informiert.
Aktuelle Informationen sind unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/, der Regelungstext des Bußgeldkatalogs ist in Kürze unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php abrufbar.
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Pressesprecher: Oliver Platzer
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