Härtefallkommission entscheidet / Unterstützung mit bis zu 100.000 Euro möglich.
Bayern / München – Das Hilfsangebot für durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Unternehmen wird nochmals ausgeweitet. Auf Druck der Länder hat der Bund die Überbrückungshilfe III nachgebessert. Nun kann noch mehr Unternehmen geholfen werden, die unter der Corona-Pandemie leiden – so etwa der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Reisebranche. Außerdem haben Bund und Länder einen Härtefallfonds für Fälle beschlossen, in denen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht greifen. Der Ministerrat hat heute grünes Licht für die Umsetzung des Programms in Bayern gegeben. Damit stehen – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag – über 230 Mio. Euro zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen im Freistaat zur Verfügung.
Anträge auf Härtefallhilfe können voraussichtlich ab Mai über Prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) elektronisch gestellt werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist – wie schon bei der Überbrückungshilfe – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Eine Härtefallkommission aus Vertretern der Wirtschaft (HWK, IHK, vbw) und unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums entscheidet über die Einzelfallförderungen. Erstattet werden je nach Umsatzrückgang die betrieblichen Fixkosten. Es werden maximal 100.000 Euro je Härtefall erstattet.
Härtefallhilfe kann nur beantragen, wer sich wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftlicher Existenzgefährdung befindet und von den bestehenden staatlichen Förderprogrammen nicht erfasst ist. So sind beispielsweise Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben oder dafür antragsberechtigt sind, von der Härtefallhilfe ausgenommen.
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Bayrische Staatskanzlei