Bayreuth – Eintragung von Übermittlungssperren: Einwohner- und Wahlamt weist auf die Möglichkeit hin, der Übermittlung von Daten durch die Meldebehörde zu widersprechen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayreuth -BAYREUTH (BY) – Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Daten bei einzelnen regelmäßig oder auf Anfrage vorgenommenen Datenübermittlungen der Meldebehörde weitergegeben werden, kann hiergegen Widerspruch erheben und eine sogenannte Übermittlungssperre eintragen lassen. Hierauf weist das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth hin.

So ist unter anderem ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr möglich. Die von der Meldebehörde übermittelten Daten dienen hierbei dem Versand von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Widerspruch eingelegt werden kann auch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft. Dies verhindert aber nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke der Steuererhebung.

Eine Übermittlungssperre ist auch mit Blick auf Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen möglich. Sie bezieht sich auf Auskünfte zum Lebensalter, zum Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift. Diese Daten dürfen, falls einer Übermittlung nicht widersprochen wurde, nur in den sechs einer Wahl vorausgehenden Monaten übermittelt werden. Ein Widerspruch gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Ein Widerspruchsrecht gibt es zudem für die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen. Der Widerspruch eines Ehegatten gilt dann auch für den anderen Ehegatten.

Schließlich können Bürgerinnen und Bürger einer Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage widersprechen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden. Auch hier ist die Eintragung einer Übermittlungssperre möglich. Der Widerspruch des Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.

Übermittlungssperre auch online möglich

Übermittlungssperren können schriftlich oder mündlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, zu folgenden Öffnungszeiten vorgenommen werden: Montag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 15.30 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr; Mittwoch von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr; Freitag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Außerdem kann eine Übermittlungssperre direkt online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Bayreuth (www.buergerserviceportal.de/bayern/bayreuth) erfolgen.

Der Widerspruch gegen eine Datenübermittlung ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht auch nicht begründet zu werden. Die Einrichtung von Übermittlungssperren sowie deren Aufhebung ist kostenfrei.

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Stadt Bayreuth

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