Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss.
Berlin – Deutscher Bundestag: (hib/AW) Der Familienausschuss hat der geplanten Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung grünes Licht erteilt. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/27839) stimmte das Gremium am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der AfD-Fraktion in geänderter Fassung zu. Die FDP- und die Linksfraktion enthielten sich der Stimme.
Die Stiftung mit Sitz in Berlin soll die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft fördern, durch Service und Beratung von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bei der Entwicklung von Lösungsansätzen und deren Umsetzung helfen, Forschungslücken identifizieren und bei Bedarf Forschungsaufträge vergeben sowie innovative Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung einschließlich zugehöriger Fördermaßnahmen entwickeln. Die Kosten der Stiftung für den Bundeshaushalt werden für 2021 auf rund 3,2 Millionen Euro und ab 2022 auf rund 5,2 Millionen Euro jährlich beziffert.
Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf soll das doppelköpfige Direktorium der Stiftung nicht paritätisch mit einer Frau und einem Mann besetzt werden, sondern „mit zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, darunter eine Frau“. Dies beschloss der Familienausschuss durch die Annahme eines entsprechenden Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen. Für den Antrag stimmten neben der Union und der SPD auch die FDP, AfD und Grüne stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Demnach ist die Besetzung einer der beiden Direktoriumsstellen durch eine Person zulässig, deren Geschlechtseintrag weder weiblich noch männlich ist. Die Koalitionsfraktionen hatte sich auf diese Formulierung verständigt, nachdem in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag die Verfassungsmäßigkeit einer paritätischen Besetzung durch den Deutschen Juristinnenbund bezweifelt worden war. Dies käme einer Männerquote gleich. Eine Quotierung sei aber nur in Fällen struktureller Benachteiligung eines Geschlechts zulässig, was auf Männer aber nicht zutreffe.
FDP, Linke und Grüne begrüßten prinzipiell die Einrichtung der Stiftung, monierten aber die zu geringe Beratungszeit des Gesetzentwurfes. Obwohl sich die Koalitionsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Errichtung der Stiftung geeinigt hätten, habe es drei Jahre bis zur Vorlage des Gesetzentwurfes gebraucht, der nun innerhalb einer Woche die parlamentarischen Beratungen durchlaufen solle. Zudem kritisierten die drei Fraktionen die Zusammensetzung des Stiftungsrates. In diesem seien nur Vertreter der Bundesregierung und des Bundestages vorgesehen, es fehlten aber Vertreter der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Die Koalition wies den Vorwurf mit dem Verweis auf den Stiftungsbeirat zurück, der für die inhaltliche Arbeit zuständig sei. In diesem Gremium seien Zivilgesellschaft und Wissenschaft vertreten.
Die AfD bezeichnete des Gesetzentwurf als „unsäglich“. Während in der Corona-Pandemie viele Arbeitnehmer um ihre ökonomische Existenz bangten, würden mit der Stiftung Millionen von Euro verschwendet. Mit der Stiftung würde eine falsch verstandene Gleichstellung der Geschlechter betrieben. Im Grundgesetz sei aber nur von Gleichberechtigung die rede, also von Chancengleichheit.
***
Deutscher Bundestag