Ein 37jähriger aus der VGV Rhein-Nahe kann anhand der Beschreibung vor einer -Kneipe- angetroffen und kontrolliert werden. Die beschriebene Waffe, die sich als Schreckschußwaffe herausstellt, wird sichergestellt.
Da der Tatverdächtige über keine Erlaubnis zum Führen einer solchen besitzt, wird diese der Waffenbehörde zwecks Einziehung übersandt. Da der Mann sich unkooperativ und aggressiv gegenüber den Einsatzkräften verhielt, wurde er auch noch in der Verhinderungsgewahrsam eingeliefert.
Es erwarten ihn nun mehrere Ermittlungsverfahren und das Ergebnis der entnommenen Blutprobe wird über die Schuldfähigkeit mit entscheiden.